BaFin veröffentlicht neue Allgemeinverfügung zu Instrumenten des harten Kernkapitals

Die BaFin hat am 2. Januar 2025 eine neue Allgemeinverfügung zu Genossenschaftsbanken erlassen. Sie regelt, inwiefern neu begebene Geschäftsanteile als Instrumente des harten Kernkapitals eingestuft werden können. In dieser neuen Fassung setzt die Aufsicht zudem fest, unter welchen Voraussetzungen Geschäftsguthaben aufgrund gekündigter Genossenschaftsanteile zurückgezahlt werden dürfen.

Die Allgemeinverfügung gilt vom 1. Januar 2025 bis Ende 2025. Sie betrifft ausschließlich Genossenschaftsbanken, die nicht der direkten Aufsicht der Europäischen Zentralbank unterliegen. Hintergrund sind die Vorgaben der CRR und der ergänzenden Delegierten Verordnung. Diese hat die Europäische Kommission für die Anforderungen an Eigenmittel erlassen.
Die vorhergehende Allgemeinverfügung zu Instrumenten des harten Kernkapitals bei Genossenschaftsbanken war bis zum 31. Dezember 2024 befristet.