BaFin kündigt Vorantragsverfahren für Proportionalitätsmaßnahmen an

Auf der Regulierungskonferenz des GDV am 11. Juni 2026 hat BaFin-Exekutivdirektorin Julia Wiens ein Vorantragsverfahren für Proportionalitätsmaßnahmen angekündigt, die durch den Solvency-II-Review ermöglicht werden. Zudem will die Finanzaufsicht mit neuen aufsichtlichen Veröffentlichungen den Unternehmen mehr Orientierung bieten.

Beim Solvency-II-Review habe sich die BaFin durchaus mit Erfolg für mehr Proportionalität eingesetzt, resümierte Wiens bei der Konferenz des Gesamtverbands der Versicherer am 11. Juni 2026. So sei es vielen Versicherern künftig möglich, bestimmte regulatorische Erleichterungen in Anspruch zu nehmen. Maßgeblich dafür sei ihre Einstufung in eine von drei möglichen Kategorien durch die Aufsicht. Diese Kategorien bestimmen unter anderem, wie viele Proportionalitätsmaßnahmen die Unternehmen nutzen können.
Die Exekutivdirektorin kündigte an, dass die BaFin Versicherern ab Anfang August ein Voranzeige- und Vorantragsverfahren anbieten werde. Unternehmen könnten auf diesem Wege eine erste Einschätzung der Bafin erhalten, in welche der drei Kategorien sie voraussichtlich eingestuft würden.
Die vollständige Rede finden Sie hier