BaFin veröffentlicht neues Rundschreiben 01/2025 zu Verbriefungen
Die Finanzaufsicht BaFin hat ein neues Rundschreiben zu Verbriefungen veröffentlicht. Es konkretisiert die Kriterien für einfache, transparente und standardisierte (STS) Bilanzverbriefungen. Zudem setzt es veränderte Leitlinien für Asset-Backed Commercial Paper (ABCP)- und Nicht-ABCP-Verbriefungen um.
Mit dem „Rundschreiben 01/2025 (BA) zur Konkretisierung der STS-Kriterien nach Artikel 26b bis 26e der Verordnung (EU) Nr. 2017/2402 für Bilanzverbriefungen und zur Änderung der Leitlinien EBA/GL/2018/08 und EBA/GL/2018/09 für ABCP-Verbriefungen und für Nicht-ABCP-Verbriefungen“ übernimmt die BaFin die Leitlinien der EBA (EBA/GL/2024/05) zum 15. Januar 2025 in ihre Verwaltungspraxis.