Basler Ausschuss für Bankenaufsicht veröffentlicht finale Leitlinien für das Management des Gegenparteiausfallrisikos
Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht hat am 11. Dezember 2024 die finalen Leitlinien für das Management des Gegenparteiausfallrisikos (Counterparty Credit Risk, CCR) veröffentlicht.
Die Leitlinien ersetzen die im Januar 1999 veröffentlichten „Sound practices for banks‘ interactions with highly leveraged institutions“ des Ausschusses. Sie enthalten Schlüsselpraktiken, die für die Beseitigung langjähriger Schwächen der Branche im CCR-Management entscheidend sind, einschließlich der Notwendigkeit (i) eine umfassende Due-Diligence-Prüfung der Gegenparteien sowohl bei der Erstaufnahme als auch fortlaufend durchzuführen; (ii) eine umfassende Strategie zur Minderung des Kreditrisikos zu entwickeln, um Gegenparteirisiken wirksam zu steuern; (iii) das CCR unter Verwendung einer Vielzahl von ergänzenden Messgrößen zu messen, zu kontrollieren und zu begrenzen; und (iv) einen starken CCR-Governance-Rahmen aufzubauen.
Die Leitlinien sind so konzipiert, dass sie für das Management der CCR-Risiken der Banken gegenüber allen Arten von Gegenparteien allgemein anwendbar sind. Der größte potenzielle Nutzen wird jedoch in Fällen erwartet, in denen Banken hochriskante Engagements gegenüber Gegenparteien, einschliesslich NBFI, haben. Die Banken und die Aufsichtsinstanzen werden ermutigt, bei der Anwendung der Richtlinien einen risikobasierten und verhältnismäßigen Ansatz zu verfolgen, der das Ausmaß des CCR berücksichtigt, das durch die Geschäftsbereiche der Banken, ihre Handels- und Finanzierungsaktivitäten und die Komplexität solcher CCR-Engagements entsteht.
Der Ausschuss ermutigt insbesondere die international tätigen Banken, die Leitlinien so bald wie möglich vollständig zu übernehmen. Er wird die Umsetzung der Richtlinien für das Management des Gegenparteiausfallrisikos weiterhin laufend überwachen. Weiterführende Informationen sowie den Link zu den Leitlinien finden Sie hier.