BMJV veröffentlicht Referentenentwurf des Gesetzes zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)
Am 10. Juli 2025 hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) einen neuen Referentenentwurf des Gesetzes zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) (Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung) veröffentlicht.
Die Frist zur Umsetzung der im Januar 2023 in Kraft getretenen CSRD war bereits am 6. Juli 2024 abgelaufen. Das mit dem Referentenentwurf vom 22. März 2024 und dem Regierungsentwurf vom 24. Juli 2024 begonnene Gesetzgebungsverfahren wurde nicht mehr innerhalb der 20. Legislaturperiode abgeschlossen und muss aufgrund des Regierungswechsels in 2025 daher erneut beginnen.
Der nun vorliegende neue Referentenentwurf berücksichtigt bereits die zwischenzeitlich durch die sog. „Stop-the-Clock-Richtlinie“ ((EU) 2025/794) beschlossene zeitliche Verschiebung der Einführung der Nachhaltigkeitsberichterstattung für diejenigen Unternehmen, die nach der bislang geltenden Fassung der CSRD erstmals über das Geschäftsjahr 2025 bzw. über das Geschäftsjahr 2026 hätten berichten müssen (sog. „2. Welle“ und „3. Welle“). Für die genannten Unternehmensgruppen wird der Beginn der Nachhaltigkeitsberichterstattung um zwei Jahre verschoben.
Obwohl laut BMVJ grundsätzlich eine 1:1 Umsetzung der CSRD vorgesehen ist, wird der bestehende Rechtsrahmen punktuell angepasst: Die von der EU-Kommission ebenfalls im Rahmen des Omnibus-Pakets vorgeschlagene und auf EU-Ebene noch in Verhandlung befindliche Anpassung des Anwendungsbereichs aus dem Richtlinienvorschlag COM (2025) 81 soll bereits antizipiert werden. Im RefE CSRD-UmsG werden daher in den Übergangsvorschriften entsprechende Ausnahmen von der Anwendung der neuen Regelungen für Unternehmen, die im Jahresdurchschnitt nicht mehr als 1000 Arbeitnehmer beschäftigen für vor dem 1. Januar 2027 beginnende Geschäftsjahre vorgesehen.
Sie finden den Referentenentwurf des Umsetzungsgesetzes sowie eine zugehörige Synopse unter diesem Link.