DK-Stellungnahmen zu ESRS‑Überarbeitung und freiwilligem Nachhaltigkeitsstandard

Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) hat am 3. Juni 2026 Stellungnahmen zu zwei delegierten Rechtsakten der EU‑Kommission vorgelegt, die zum einen die Überarbeitung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) im Rahmen der CSRD und zum anderem die Einführung eines freiwilligen Nachhaltigkeitsberichtsstandards für nicht CSRD‑pflichtige Unternehmen betreffen.

  • Stellungnahme zur Überarbeitung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) unter der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD):

    Die DK unterstützt das Ziel der Europäischen Kommission, die ESRS gezielter, verhältnismäßiger und praxistauglicher auszugestalten, hält jedoch weitere Anpassungen für erforderlich. Im Mittelpunkt stehen eine rechtssichere und operative Ausgestaltung der Wesentlichkeitsanalyse, klare Kriterien für Proportionalität und „undue cost or effort“, die Begrenzung von Wertschöpfungskettenanforderungen auf tatsächlich verfügbare Informationen sowie eine bessere Abstimmung der ESRS mit aufsichtsrechtlichen Anforderungen und Datenbedarfen von Banken.

  • Stellungnahme zum Entwurf eines delegierten Rechtsakts zum freiwilligen Nachhaltigkeitsberichtsstandard für nicht CSRD-pflichtige Unternehmen:
    Die DK begrüßt den Standard als wichtigen Beitrag zu mehr Verfügbarkeit, Vergleichbar
    keit und Konsistenz von ESG-Daten, sieht jedoch Klarstellungsbedarf insbesondere beim Anwendungsbeginn, beim Umfang des Value Chain Cap, bei der Einordnung freiwilliger Nachhaltigkeitsberichte unter der Empowering Consumers Directive (EmpCo) sowie bei der Verfügbarkeit entscheidungsnützlicher Klima- und Biodiversitätsinformationen für Finanzinstitute.