EBA veröffentlicht einen No-Action Letter zur Anwendung der ESG-Offenlegungspflichten und aktualisiert das EBA ESG-Risiko-Dashboard mit Daten von Dezember 2024
Die EBA hat am 6. August 2025 einen No-Action Letter zur Anwendung der Offenlegungsanforderungen der ESG-Säule 3 im Rahmen der technischen Durchführungsstandards (ITS) der EBA veröffentlicht. Dieses Schreiben zielt darauf ab, rechtliche und operative Unsicherheiten im Zusammenhang mit dem sich entwickelnden ESG-Offenlegungsrahmen im Lichte der vorgeschlagenen Änderungen im Rahmen des Omnibus-Gesetzespakets der Europäischen Kommission zur Nachhaltigkeitsberichterstattung zu beseitigen. Die EBA aktualisiert auch ihr ESG-Risiko-Dashboard.
Dieser No-Action Letter formalisiert die Leitlinien, die bereits im Konsultationspapier der EBA vom Mai 2025 zur Änderung des EBA-Rahmens für die Offenlegung der Säule 3 enthalten sind. Es enthält insbesondere die folgenden Empfehlungen an die zuständigen Behörden, bis die im Konsultationspapier enthaltenen EBA-Änderungs-ITS in Kraft treten:
- Die Durchsetzung der Offenlegung bestimmter ESG-Offenlegungsvorlagen (insbesondere EU 6 bis EU 10 und spezifische Spalten in den Vorlagen 1 und 4) der Durchführungsverordnung (EU) 2024/3172 der Kommission für große Institute mit börsennotierten Wertpapieren nicht vorrangig zu behandeln;
- Die Durchsetzung der Sammlung der Vorlagen EU 6 bis 10 und bestimmter Spalten in den Vorlagen 1 und 4 des EBA-Beschlusses EBA/DC/498 vom 6. Juli 2023 für große Institute mit börsennotierten Wertpapieren nicht vorrangig zu behandeln;
- Die Durchsetzung der Offenlegung der entsprechenden ESG-Vorlagen gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2024/3172 der Kommission für alle anderen Institute, die kürzlich in den Anwendungsbereich von Artikel 449a der Eigenkapitalverordnung (CRR) aufgenommen wurden, nicht zu priorisieren.
Die EBA hat am 6. August 2025 auch eine aktualisierte Version des ESG-Risiko-Dashboards der EBA. Die ESG-Risikolandschaft der Banken in der EU und im EWR scheint stabil zu sein, was den langfristigen Horizont der klimabezogenen Risiken und das allmähliche Tempo der Veränderungen in den Bankenportfolios widerspiegelt.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Inhalt des ESG-Risiko-Dashboards in den nächsten Ausgaben im Einklang mit dem No-Action-Letter und den Empfehlungen an die Behörden, der Durchsetzung der Offenlegung dieser spezifischen Vorlagen und Informationen keine Priorität einzuräumen, angepasst werden wird. Weiterführende Informationen finden Sie hier.