EFRAG startet Konsultation zu den überarbeiteten ESRS
Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat am 31. Juli 2025 den Entwurf der überarbeiteten European Sustainability Reporting Standards (ESRS) veröffentlicht und zur Konsultation freigegeben. Die Kommentierungsfrist läuft bis zum 29. September 2025.
Die von der EFRAG zur Konsultation veröffentlichten Änderungsvorschläge beruhen auf sechs konzeptionellen Hebeln, mit denen eine Vereinfachung der ESRS erreicht werden soll:
- Vereinfachung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse (DMA)
- Verbesserung der Lesbarkeit/Prägnanz von Nachhaltigkeitsberichten und bessere Einbindung in die Unternehmensberichterstattung insgesamt
- Grundlegende Überarbeitung der Beziehung zwischen den Mindestangabepflichten (MDRs) aus ESRS 2 und deren Spezifikationen in den themenspezifischen Standards
- Verbesserte Verständlichkeit, Klarheit und Zugänglichkeit der Standards
- Verbesserte Interoperabilität mit internationalen Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (insbesondere ISSB Standards)
- Einführung diverser weiterer vorgeschlagener Erleichterungen, insbesondere einer signifikanten Reduktion der geforderten Datenpunkte
Insgesamt sei damit die Anzahl der im Fall der Wesentlichkeit zu berichtenden Datenpunkte um 57 % und die Gesamtzahl aller verpflichtenden und freiwilligen Datenpunkte um 68 % reduziert worden.
Die EFRAG hat zur Erleichterung der Analyse der Änderungen verschiedene weitere Dokumente, wie beispielsweise eine Vergleichsfassung sowie eine „Basis for Conclusions“, veröffentlicht.
Der Entwurf soll unter Berücksichtigung der Rückmeldungen sowie der Ergebnisse der im September und Oktober stattfindenden Outreach Events finalisiert und der Europäischen Kommission bis zum 30. November 2025 als Technical Advice vorgelegt werden.
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