EU-Kommission startet Konsultation zur Anpassung der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (SFDR)

Die EU-Kommission hat am 2. Mai 2025 die Konsultationsphase zur Folgeneinschätzung der Änderungen an der SFDR (Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor) gestartet. In dieser Folgeneinschätzung können Interessierte Rückmeldungen zur Problembeschreibung durch die Kommission sowie zu möglichen Lösungsansätzen einreichen. Diese Rückmeldungen fließen in die für das 4. Quartal 2025 geplante Überarbeitung der SFDR ein.

Ziel der Überarbeitung der SFDR ist, ihre Funktionsweise zu verbessern, indem übermäßige Belastungen für berichtende Unternehmen (Finanzmarktteilnehmer) abgebaut und Anforderungen vereinfacht und gestrafft werden. Das übergeordnete Ziel, einen kohärenten gemeinsamen Rahmen für nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten für Finanzprodukte zu schaffen, bleibe gemäß der Kommission unangetastet.
Die gemäß SFDR offenzulegenden Datenpunkte finden sich auch in der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach den ESRS (European Sustainability Reporting Standards) wieder. Die Konsultationsphase läuft bis zum 30. Mai 2025.