EU-Kommission verabschiedet Delegierten Rechtsakt zur Vereinfachung der Berichterstattung nach der EU-Taxonomie-Verordnung

Am 4. Juli 2025 verabschiedete die EU-Kommission einen neuen delegierten Rechtsakt zur Vereinfachung der Berichterstattung der Taxonomie-Verordnung (Verordnung (EU) 2020/852) und veröffentlichte ein FAQ-Dokument sowie ausgefüllte Beispielmeldebögen dazu.

Bereits am 26. Februar 2025 hatte die EU-Kommission begleitend zu ihrem Vorschlag für das Erste Omnibus-Paket Vorschläge zu Änderungen an den delegierten Rechtsakten zur EU-Taxonomie-Verordnung zu Inhalt und Darstellung (Disclosure Delegated Act (EU) 2021/2178), dem Klimarechtsakt (Climate Delegated Act (EU) 2021/2139) sowie dem Umweltrechtsakt (Environmental Delegated Act (EU) 2023/2486) veröffentlicht.
Zu diesen Vorschlägen lief eine öffentliche Konsultation bis zum 26. März 2025.
Der nun verabschiedete delegierte Rechtsakt setzt die im Februar 2025 vorgeschlagenen Änderungen an den drei EU-Taxonomie-Verordnungen um. Die Änderungen zur Berichterstattung umfassen insbesondere die Einführung eines Wesentlichkeitsgrundsatzes und Änderungen an den Meldebögen. Die Änderungen zu den technischen Bewertungskriterien umfassen Änderungen der DNSH-Kriterien im Hinblick auf das Umweltziel „Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung“. 
Die neuen EU-Vorschriften sollen bereits für das laufende Geschäftsjahr 2025 gelten, also für die Berichterstattung ab dem 1. Januar 2026. Es besteht jedoch ein Wahlrecht, die Änderungen erst später anzuwenden (Artikel 4 der delegierten Verordnung). Sowohl das EU-Parlament als auch der EU-Rat können innerhalb von max. 6 Monaten Einwände gegen den delegierten Rechtsakt erheben, sie können aber keine inhaltlichen Änderungen mehr vornehmen. Sollten keine Einwände erhoben werden, wird der delegierte Rechtsakt im EU-Amtsblatt veröffentlicht und zu unmittelbar geltendem EU-Recht.
Der verabschiedete delegierte Rechtsakt und seine Anhänge sind hier verfügbar. Die dazugehörigen Q&As sind unter diesem Link zu finden. Lesen Sie hier für weiterführende Informationen.