EU-Kommission veröffentlicht Entwurf einer Bekanntmachung zur Auslegung ausgewählter Vorschriften der CSRD sowie der ESRS

Am 7. August 2024 hat die EU-Kommission den häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Auslegung bestimmter Regelungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung in Form einer sog. „Draft Commission Notice“ veröffentlicht. 

Mit den FAQ möchte die Europäische Kommission den Stakeholdern die Einhaltung der rechtlichen Anforderungen erleichtern und die Nutzbarkeit und Vergleichbarkeit der Nachhaltigkeitsinformationen gewährleisten. Zudem sollen die FAQ den berichterstattenden Unternehmen zusätzliche Klarheit und Sicherheit in der Erstellung der Berichterstattung verschaffen. 
Im Entwurf ihrer FAQ behandelt die Europäische Kommission u.a. die folgenden Themenbereiche:
  • Fragen zur Anwendungspflicht, zu Befreiungsmöglichkeiten von der Nachhaltigkeitsberichterstattung (auch durch Drittstaatenunternehmen), zum Zeitpunkt der erstmaligen Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie zur Form der Berichterstattung.
  • Fragen zur Berichterstattung über die Wertschöpfungskette und die Möglichkeit der Nutzung von Schätzungen.
  • Fragen zur Berichterstattung von Drittstaatenunternehmen, insb. nach Artikel 40a der Bilanzrichtlinie. Diese betreffen u.a. die Anwendungspflicht, den Umfang der Berichterstattung, den Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung, die Anwendung der ESRS sowie die Prüfungspflicht.
  • Fragen betreffend die Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung. 
Die Klarstellungen können sich bis zur Veröffentlichung der finalen Bekanntmachung noch ändern.