EU-Parlament verabschiedet neue Vorschriften für Bankinsolvenzen zum Schutz von Steuerzahlern und Einlegern

Am 26. März 2026 hat das Parlament neue Vorschriften verabschiedet, die den Geltungsbereich der EU-Regeln für insolvente Banken erweitern, um Einleger zu schützen.

Die neuen Regeln weiten den Geltungsbereich der EU-Rechtsvorschriften aus für den Fall von Bankinsolvenzen und schützen so das Geld der Steuerzahler besser. Außerdem befähigen sie die Behörden, potenzielle Bankinsolvenzen wirksamer zu bewältigen und der Einlegerschutz wird harmonisiert.
In Insolvenz- oder Abwicklungsverfahren hat das Einlagensicherungssystem (DGS) – das von der Branche finanzierte System, das Einlagen von bis zu 100.000 € schützt – höchste Priorität in der Rückzahlungshierarchie. Privatkunden sowie Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen bilden die zweite Stufe, gefolgt von kleinen öffentlichen Stellen wie Kommunen und regionalen Regierungen in der dritten Stufe, sofern es sich bei diesen nicht um professionelle Anleger handelt.
Über die standardmäßige EU-Garantie von 100.000 € pro Einleger und Bank hinaus werden auch bestimmte Einlagen im Zusammenhang mit Immobilientransaktionen geschützt, die je nach den Umständen zwischen 500.000 € und 2.500.000 € betragen können.
Der Abwicklungsrahmen – der von Regierungen und Aufsichtsbehörden genutzt wird, um insolvente Banken sicher zu restrukturieren oder abzuwickeln und dabei die Einleger sowie die Finanzstabilität zu schützen – wird auch kleine und mittlere Banken umfassen, sofern dies im öffentlichen Interesse liegt.
Das Paket umfasst drei Rechtsakte: die Richtlinie über Frühinterventionsmaßnahmen, Abwicklungsvoraussetzungen und die Finanzierung von Abwicklungsmaßnahmen (BRRD), die Verordnung über den einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRMR) und die Richtlinie über Einlagensicherungssysteme (DGSD).
Die neuen Vorschriften treten am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft und gelten (mit einigen Ausnahmen) ab 24 Monaten nach Inkrafttreten.Weiterführende Informationen sowie den Link zum dem am 26. März 2026 angenommenen Texte finden Sie hier.

Lesen Sie hierzu auch die DK-Pressemitteilung vom 26. März 2026 unter diesem Link.