EZB strafft die Aufsicht über die internen Modelle der Banken

Gemäß den EU-Bankenvorschriften und mit der aufsichtsrechtlichen Genehmigung der EZB können Banken interne Modelle anstelle von Standardrisikogewichten zur Berechnung ihrer Kapitalanforderungen verwenden. Banken müssen zudem die Genehmigung der EZB für wesentliche Änderungen an bestehenden Modellen einholen. Der neue Ansatz der EZB soll diesen Genehmigungsprozess für wesentliche Änderungen nun beschleunigen.

Ab dem 1. Oktober 2026 wird die EZB den Banken gestatten, wesentliche Änderungen an ihren internen Modellen für das Kreditrisiko kurz nach Einreichung eines vollständigen Antragsdossiers umzusetzen. Voraussetzung hierfür ist, dass die interne Kontrollfunktion einer Bank glaubhaft bestätigt, dass das überarbeitete Modell den regulatorischen Anforderungen entspricht und dass die Bank bereit ist, die Änderung umzusetzen.
Führt die Modelländerung zu niedrigeren Risikogewichten, erhält die Bank zwar weiterhin eine schnelle Genehmigung zur Nutzung des neuen Modells, der regulatorische Kapitalvorteil wird jedoch durch eine Untergrenze begrenzt. Eine solche Untergrenze gilt für alle genehmigten Modelländerungen und kann erst aufgehoben werden, wenn die EZB die Merkmale des neuen Modells im Rahmen einer gezielten Vor-Ort-Prüfung gründlich bewertet hat.
Weiterführende Informationen finden Sie in der ECB-Pressemitteilung vom 30. März 2026 unter diesem Link