Richtline (EU) 2024/1760 über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (CSDDD) im EU-Amtsblatt veröffentlicht

Im EU-Amtsblatt vom 5. Juli 2024 ist die „Richtlinie (EU) 2024/1760 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 und der Verordnung (EU) 2023/2859″ veröffentlicht worden. 

Mit der vorliegenden Richtlinie soll sichergestellt werden, dass im Binnenmarkt tätige Unternehmen zur nachhaltigen Entwicklung und zur Nachhaltigkeitswende der Volkswirtschaften und Gesellschaften beitragen, indem sie potenzielle oder tatsächliche negative Auswirkungen auf die Menschenrechte und die Umwelt im Zusammenhang mit der eigenen Geschäftstätigkeit, der Geschäftstätigkeit ihrer Tochterunternehmen und ihrer Geschäftspartner in den Aktivitätsketten der Unternehmen ermitteln und erforderlichenfalls priorisieren, vermeiden, abschwächen, beheben, minimieren und diesbezügliche Abhilfe leisten sowie sicherstellen, dass diejenigen, die von der Nichteinhaltung dieser Pflicht betroffen sind, Zugang zu Justiz und Rechtsmitteln haben. 

Die CSDDD tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft. Die Mitgliedstaaten müssen bis spätestens 26. Juli 2026 die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, erlassen und veröffentlichen. Zu den Anwendungsfristen lesen Sie bitte Artikel 37 der Richtlinie.