Vereinfachung oder Mehrbelastung: Die EBA sortiert das Meldewesen neu

Der neue Vorstoß der Bankenaufsicht führt kurzfristig zu hohem Anpassungsbedarf

Keyfacts:

  • Mit einer neuen Veröffentlichung zum Meldewesen hat die Europäische Bankenaufsicht (EBA) Planungen für eine Vereinfachung des Meldewesens vorgestellt.
  • Unter anderem plant die EBA eine Halbierung der geforderten Datenpunkte – COREP und FINREP sollen stärker für Stresstest- und ESG-Meldungen genutzt werden.
  • Die tatsächliche Entlastung hängt stark von der Institutsgröße und weiteren Faktoren ab – kurzfristig entsteht hoher Umsetzungsaufwand in den Banken.

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) verspricht Instituten in Europa einen Befreiungsschlag: Mit dem kürzlich veröffentlichten „Simplification Package“ treibt sie eine umfassende Weiterentwicklung des aufsichtlichen Meldewesens voran und will Meldungen für Banken schlanker, einfacher und konsistenter gestalten.

Bei genauer Lektüre enthält das Konsultationspapier vier Kernpunkte für Verantwortliche in den Instituten:

  1. die Integration von EBA-Stresstest- und IFRS-9-Benchmarking-Daten in das regulatorische Reporting
  2. eine stärkere Proportionalität für kleinere Institute
  3. zusätzliche Melde-Templates für große Banken
  4. die Neueinführung eines umfassenden ESG-Meldewesens für alle Institute

Doch auch wenn das Ziel eine Vereinfachung ist – die EBA spricht zum Beispiel von einer Halbierung der Datenpunkte: Es entsteht kurzfristig ein hoher Anpassungsbedarf in Daten, Prozessen und Systemen. Die neuen Meldeanforderungen sollen ab 2027 erstmals angewendet werden.

Schauen wir im Detail auf die einzelnen Punkte.

Klassisches Meldewesen: Vereinfachung, neue Templates und Frequenzen

Im klassischen Meldewesen, etwa bei FINREP, Vermögenswertbelastung (Asset Encumbrance), Liquidität und COREP, bringt das Konsultationspaket mehrere Neuerungen. Es werden Templates abgeschafft, Meldefrequenzen geändert und zum Teil neue Daten auf neuen Templates gefordert:

  • Zahlreiche Templates werden gestrichen, weil sie für die Aufsicht keinen Mehrwert liefern oder fachlich redundant sind.
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  • Weitere Meldebögen unterliegen künftig Schwellenwerten oder proportionalen Relevanzbedingungen.
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  • Gleichzeitig führt die EBA wesentliche fachliche Änderungen ein, etwa durch neue Perspektiven – zum Beispiel eine Treasury-Sicht auf die Asset Encumbrance, neue Strukturen und eine höhere Granularität.
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  • Es wurden fast 50 neue Templates hinzugefügt oder bestehende substanziell geändert. Unabhängig von der Institutsgröße führt das zu einem relevanten Umsetzungsaufwand.

Für große Institute bedeuten die Neuerungen zusätzliche Belastungen. Denn bestehende Anforderungen werden neu zugeschnitten und zusammengefasst, ohne dass sich der Gesamtaufwand im Meldewesen merklich verringern würde. Von einer Entlastung lässt sich daher nicht sprechen, eher von einem Streamlining mit einmaligem, teils hohem Umsetzungsaufwand.

Ob ein Institut also tatsächlich von den beabsichtigten Erleichterungen profitiert, hängt von seiner Größe, dem Geschäftsmodell, seinem Produktuniversum und auch der Anwendung der IFRS und des Internal Ratings-Based Approach (IRBA) ab.

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EBA-Stresstest: Daten mit FINREP- und COREP-Meldungen verbinden

Am deutlichsten zeigt sich der Paradigmenwechsel im Meldewesen mit Blick auf die Planungen zum EBA‑Stresstest. Während Stresstests bislang weitgehend als periodische Ad‑hoc‑Datenerhebungen organisiert waren, werden nun schrittweise in das reguläre Meldewesen integriert.

Die EBA:

  • plant eine deutliche Reduktion der Datenpunkte im Rahmen des EBA-Stresstests
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  • beabsichtigt stattdessen eine stärkere Nutzung von COREP‑ und FINREP‑Datenpunkten
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  • plant den Übergang zu einem regelmäßigen, überwiegend jährlichen Meldeprozess von Startwerten (unter anderem von Risikokennzahlen wie die Ausfallwahrscheinlichkeit (Probability of Default, PDs und Sensitivitäten)

Der EU-weite Stresstest 2027 bleibt noch eine Ad-hoc-Erhebung. Von 2029 an sollen Startwerte (mit Ausnahmen beim Nettozinseinkommen NII und dem Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch, IRRBB) dann zu großen Teilen in ein integriertes Reporting überführt werden. Insbesondere Risikokennzahlen wie PDs und Sensitivitäten auf Marktpreisrisikofaktoren werden damit Teil des Regelreportings – sie sind bereits ab Ende 2027 im Rahmen von FINREP, COREP und ESG-Meldewesen zu erheben.

All das sind Inhalte, die bislang außerhalb des klassischen Meldewesens verortet waren – die Aufsicht verschärft also Anforderungen an die Qualität und die Konsistenz von Daten. Zudem sind diese Daten innerhalb der kürzeren Meldefristen von FINREP/COREP bereitzustellen. Eine enge Verzahnung von Risikokennzahlen mit bestehenden Reporting‑Strukturen ist daher erforderlich.

Die Stresstest-Datenerhebung wird infolgedessen zum Regelprozess, der quartalsweise beziehungsweise jährlich anfällt. Um dies zu bewältigen, sind in vielen Banken Effizienzsteigerungen und Automatisierungen der bisher weitgehend manuellen Prozesse nötig.

Die neue Proportionalität: Vorteile für kleinere Institute, Ansprüche an große steigen

Ein zentrales Leitmotiv der Konsultation ist die Proportionalität nach Institutsgröße. Kleinere, nicht komplexe Institute (Small and Non-Complex Institutions, SNCIs) dürften insgesamt am stärksten profitieren. Denn für SNCIs ergeben sich Erleichterungen. Sie müssen künftig weniger häufig melden und unterliegen Ausnahmen bei weiten Teilen der Stresstest-Meldeanforderungen.

Gleichzeitig steigt der Anspruch an große Institute deutlich. Die neuen Anforderungen führen weniger zu einer Vereinfachung als zu einer Verdichtung und Integration bestehender Datenanforderungen. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an die Datenqualität, die Konsistenz und die Meldefrequenz.

Supervisory Benchmarking geht im Regelreporting auf

Mit dem „Simplification Package“ richtet die EBA auch das Supervisory Benchmarking für Kreditrisiken und IFRS 9 grundlegend neu aus. Ab dem Benchmarking‑Zyklus 2027 sollen die bislang eigenständigen Benchmarking‑Templates vollständig in das reguläre aufsichtsrechtliche Meldewesen überführt werden.

Damit sind mehrere Ziele verbunden: eine stärkere Verzahnung mit COREP, die Stabilisierung der Templates sowie eine höhere Effizienz und Vergleichbarkeit der aufsichtlichen Analysen. Ein zentrales Element der Vereinfachung ist die vollständige Streichung aller acht bislang eigenständigen IFRS‑9‑Benchmarking‑Templates.

Stattdessen schlägt die EBA vor, ausgewählte IFRS‑9‑Informationen in die bestehenden Kreditrisiko-Benchmarking‑Templates zu integrieren. Damit sollen Redundanzen reduziert und die Konsistenz zwischen aufsichtsrechtlichen, rechnungslegungsnahen und risikoorientierten Daten gestärkt werden. Ergänzend werden zusätzliche Quer‑ und Plausibilitätschecks eingeführt. So sollen Benchmarking‑Daten künftig mit weiteren aufsichtsrechtlichen Meldungen abgeglichen werden, unter anderem mit den Großkreditinformationen aus Template C 27.00. Dadurch erweitert die Aufsicht die Vergleichsbasis und erhöht zugleich die Aussagekraft der Benchmarking‑Ergebnisse.

Auf Institute, die den Kreditrisiko-Standardansatz (KSA) verwenden, kommt eine Neuerung zu: Sie müssen die Anforderungen aus dem Supervisory Benchmarking erfüllen. Für diese Institute ist daher ein erheblicher Umsetzungsaufwand zu erwarten.

Benchmarking entwickelt sich damit von einer periodischen Spezialabfrage hin zu einem integrierten Bestandteil des Regelreportings mit stärkerer Datenwiederverwendung – verbunden mit kurzfristigem Umsetzungsaufwand, aber langfristigem Effizienzpotenzial.

Von der Konsultation zur Umsetzung: Zeitplan für die neuen Meldewesen-Vorgaben

Nach der Konsultationsfrist ist in der zweiten Jahreshälfte 2026 mit der Veröffentlichung überarbeiteter Templates sowie der finalen Zeitplanung für die Integration in das EBA‑Datenmodell (Data Point Model, DPM) zu rechnen.

Schon jetzt zeichnet sich aber ab: Die EBA überarbeitet ihr Datenmodell in hoher Detailtiefe. Die Umsetzung in den Instituten wird mit hohen Aufwänden verbunden sein. Institute sollten sich daher frühzeitig mit den Änderungen befassen, Analysen zur Auswirkung der neuen Vorgaben durchführen und die Verzahnung von Meldewesen, Stresstest und ESG-Meldungen strategisch, prozessual und architekturell neu aufsetzen.