Meldewesen: Banken vor der Abacus360-Migration
Nur mit neuer Version ihrer Reportingsoftware bleiben Institute meldefähig
Keyfacts:
- CRR III wird erst ab 2025 angewendet – Chance für Banken
- Nutzer von Abacus-Software müssen handeln
- Anforderungen werden in Vorversion nicht mehr umgesetzt – jetzt Migration auf Abacus360 starten
Mit dem Integrated Reporting Framework (IReF) liegt die neue Meldewesenstrategie der Europäischen Zentralbank (EZB) auf dem Tisch. Sie ist ein weiterer Ausdruck eines Trends: Die Bankenaufsicht stellt an die Finanzbranche immer neue Anforderungen an Meldeinhalte und Granularität der angefragten Daten.
Für maßgebliche Initiativen, die in naher Zukunft zu großen Projekten in den Instituten führen werden, gibt es bereits Zeitvorgaben:
- Im Dezember 2021 hat die EZB die Designphase für (IReF) auf 2022 und das Inkrafttreten für 2024 fixiert. IReF wird die Granularität und Methodik der Meldungen grundlegend verändern
- Die bisweilen für 2023 geplante Umsetzung der CRR III-Anforderungen wurde nun auf einen Erstanwendungszeitpunkt 1.1. 2025 verschoben
Deshalb ist die Zeit jetzt günstig: Banken erhalten ein Zeitfenster, um bis zur nächsten großen Anpassung die Abacus360-Migration vorzunehmen. Nach aktueller Planung des Herstellers Regnology werden die Meldemodule in Abacus360 bis Ende 2022 vollständig zur Verfügung stehen. Und Migrationen dieser Größenordnung nehmen viel Zeit in Anspruch.
Versions-Update kommt bis Ende 2022 – Meldefähigkeit sicherstellen
Das Thema ist für die Branche von großer Bedeutung: Eine große Zahl von Banken in Deutschland nutzt die Abacus-Software für ihr regulatorisches Reporting. Zukünftige Änderungen im Meldewesen, die beispielsweise mit der CRR III einhergehen, werden in der bisherigen Version ABACUS/DaVinci nicht mehr umgesetzt. Um auch weiterhin meldefähig zu bleiben, werden Institute auf Abacus360 migrieren müssen.
Automatisierung, Qualitätssteigerung, Effizienzerhöhung
Die Vorteile liegen auf der Hand: Durch die Automatisierung gestalten Banken ihre Prozesse im Meldewesen effizienter und verbessern gleichzeitig die Meldequalität:
- Nutzung der Abacus360-Tools (wie dem Template Designer) für zusätzliche Datenabfragen und interne Reports
- Eliminierung von Altlasten, Abbau von Workarounds, unter anderem durch Neuaufsatz der Datenversorgung von Abacus
- Verortung der notwendigen (Berechnungs-) Funktionalitäten an der richtigen Stelle
Zwei Komponenten und der richtige Fahrplan für die Migration
Die Migration auf Abacus360 besteht im Wesentlichen aus zwei Komponenten: zum einen aus der Migration der Meldemodule (zum Beispiel CoRep, FinRep, Statistik) auf Abacus360 und zum zweiten aus der Umstellung der Datenanlieferung in das Abacus360-Format.
Der richtige Fahrplan für die Migration hängt unter anderem von der aktuellen Nutzung der Software im Unternehmen ab. Dabei ist zunächst die Frage zu klären, ob die Umstellung der Meldemodule und der Datenanlieferung in das Abacus360-Format gleichzeitig oder nacheinander erfolgen soll.
Ein zweistufiges Vorgehen – Institute migrieren zunächst die Meldemodule auf Abacus360 und ändern die Schnittstelle in einem zweiten Schritt – erscheint sinnvoll. Dadurch ließen sich Risiken und das Vermischen von Effekten aus beiden Schritten reduzieren.
In mehreren Schritten in die Reporting-Zukunft
Aus unserer langjährigen Erfahrung im Meldewesen und der Implementierung sind mehrere Schritte für eine passgenaue Migration notwendig:
- Erstellung einer Migrationsroadmap (Zeit, Meilensteine, Budget)
- Einigung auf ein Abnahmekonzept mit akzeptablen Kriterien
- Durchführung der technischen Migration auf die neue Software-Version
- Aufsetzen eines repräsentativen Testportfolios
- Konzeption und Durchführung von (Regressions-)Tests: Analyse und Erklärung erwarteter und unerwarteter Differenzen
- Anpassung aller notwendigen Dokumentationen (unter anderem interne Kontrollen, Anwenderdokumentation, Checklisten) und Produktivnahme
- Bei Bedarf Durchführung einer produktiven Parallelphase

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