Kennzeichnung von KI-Systemen in der CMDB
Sowohl die BaFin als auch die DORA haben hohe Anforderungen an IKT-Risiken wie beispielsweise die Datensicherheit. Auch KI-Systeme können sensible Daten verarbeiten und sind entsprechend schützenswert. Daher ist die Klassifikation sowie die Anforderung an Vertraulichkeit, Authentizität und Verfügbarkeit (Schutzbedarfe) entsprechend zu ermitteln und zu berücksichtigen.
In der Praxis pflegen Finanzinstitute neben den regulatorisch vorgegebenen Feldern weitere Attribute und/oder Flags an CIs. Auf Basis der Ausführungen in der BaFin-Orientierungshilfe könnten Institute überlegen, Systeme, die KI verwenden, entsprechend in der CMDB zu kennzeichnen oder ein entsprechendes Flag zu pflegen. Somit wären auch im Falle von schwerwiegender IKT-bezogener Vorfälle unmittelbar erkennbar, ob KI-Komponenten betroffen sind, oder nicht.
Handlungsempfehlungen für das IT-Configuration Management aus der BaFin Orientierungshilfe
Aus den vorherigen Ausführungen lassen sich folgende Handlungsempfehlungen für das IT-Configuration Management zusammenfassen:
- KI-Systeme sind Teil des Informationsverbund und sind entsprechend zu dokumentieren und regelmäßig zu aktualisieren.
- Die Rolle des Lebenszyklus-Managements nimmt aufgrund häufiger Änderungen an KI-Systemen zu.
- Im Informationsverbund sollten mittels CMDB KI-Systeme sowie relevante Infrastrukturkomponenten entsprechend gekennzeichnet werden, sofern sie in Bezug zu einer KI stehen.
Zu berücksichtigen sind die entsprechende Ausgangssituation eines jeden Finanzinstituts, der individuelle DORA-Umsetzungsstand sowie die eingesetzte Software und somit Kompatibilität. Letztendlich sollten sich die getroffenen Maßnahmen in den Gesamtkontext des IKT-Risikomanagementrahmens einbetten lassen. Auch KI-basierte CMDB-Tools, dessen Möglichkeiten wir bereits betrachtet haben, könnten die Verwaltung komplexer IT-Landschaften vereinfachen.