Mehr Verdachtsfälle: Kryptowerte im Fokus der Geldwäscheprävention

Geldwäsche: Krypto im Fokus

Banken und andere Verpflichtete sollten ihre Digital Assets Compliance überprüfen.

Keyfacts:

  • Verdachtsmeldungen mit Bezug zu Kryptowährungen haben 2024 bei der Geldwäscheüberwachung einen neuen Höchststand erreicht.
  • Es ist absehbar, dass Aufsichtsbehörden künftig verstärkt Risiken aus dem Transfer- und Verwahrgeschäft mit Kryptowerten in den Fokus nehmen werden.
  • Auf dem Weg zur „Digital Assets Compliance“ ist der Einsatz der richtigen Tools und Systeme ebenso wichtig wie die Strategien und Prozesse.

Kryptowährungen rücken zunehmend ins Zentrum der Geldwäschebekämpfung. Denn Transaktionen mit digitalen Vermögenswerten sind bei Bezahlvorgängen oder anderen Transfers längst kein Randthema mehr – sie stehen häufig im Mittelpunkt komplexer Geldflüsse.

Das belegt der neue Jahresbericht der Financial Intelligence Unit (FIU) des deutschen Zoll: Der Auswertung zufolge erreichten Verdachtsmeldungen mit Kryptobezug 2024 einen neuen Höchststand. Gleichzeitig ging die Gesamtzahl der gemeldeten Verdachtsfälle zurück – offenbar dank gezielter Maßnahmen zur Verbesserung der Meldesystematik und dank eines konsequent risikobasierten Ansatzes, der Qualität über Quantität stellt. Diese Ausrichtung hatte FIU-Leiter Daniel Thelesklaf bereits im Frühjahr 2024 auf der KPMG RegTech-Konferenz vorgestellt.

Kryptotransaktionen gewinnen immer mehr Bedeutung in der Geldwäschebekämpfung

Digitale Währungen wie Bitcoin oder Ethereum spielen in der Arbeit der Behörden in der Geldwäschebekämpfung also eine immer größere Rolle. Zu den Zahlen: Rund 8700 Meldungen mit Bezug zu Kryptogeschäften gingen 2024 bei der FIU ein – das sind 3,3 Prozent aller Verdachtsmeldungen. Der Anteil ist so groß wie nie zuvor.

Die FIU betont in diesem Zusammenhang, dass digitale Transaktionen kein Randphänomen mehr seien, sondern „häufig der Ausgangspunkt komplexer Ermittlungsansätze“. Mit anderen Worten: Kriminelle nutzen Kryptowährungen inzwischen ganz gezielt, um illegale Gelder zu waschen, und die daraus resultierenden Finanzströme sind oft hochgradig komplex.

Geldflüsse über Wallets und Krypto-Börsen – international und mittels falscher Identitäten

Ein im FIU-Bericht geschilderter Fall verdeutlicht die neue Dimension digitaler Geldwäsche: Investorengelder wurden dabei grenzüberschreitend verschoben – über Wallets und Krypto-Börsen, weiter über klassische Bankkonten und unter Verwendung fingierter Identitäten.

Die Analyse führte die Ermittler zu Hinweisen auf ein betrügerisches Netzwerk, das durch technische Verschleierung besonders schwer zu durchdringen war. Allein dem Haupttatverdächtigen konnten 44 Bankkonten und 8 Krypto- Börsenkonten zugeordnet werden – ein Indiz dafür, mit welch verzweigter Kontenstruktur und internationaler Reichweite operiert wurde.

Solche Fälle stehen exemplarisch für die Herausforderung, komplexe digitale Finanzströme in kürzester Zeit zu erkennen und nachzuvollziehen. Und sie zeigen, wie wichtig es für Unternehmen und Behörden ist, bei der Überwachung von Transaktionen mit Kryptowerten stets vorauszudenken.

Auf dem Weg zur Digital Assets Compliance: Denkanstöße für Compliance-Verantwortliche

Wichtig ist dabei festzuhalten: Der Handlungsbedarf betrifft nicht nur die Institute, die das Transfer- und / oder Verwahrgeschäft von und mit Kryptowerten anbieten, sondern alle Institute. Denn Transaktionen auf Konten können immer in Verbindung zu illegitimer Mittelherkunft aus Kryptowerten stehen.

Auf dem Weg zur Digital Assets Compliance sind daher folgende Denkanstöße für Compliance-Verantwortliche zentral:

  • Ist das eigene Geldwäsche-Compliance-Programm ausreichend auf die Risiken durch Krypto-Transaktionen vorbereitet?
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  • Verfügt das Institut über die notwendigen Analyse-Tools und das Know-how, um komplexe digitale Geldflüsse wirksam zu überwachen und verdächtige Aktivitäten frühzeitig zu erkennen?
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  • Verfügt das Institut über ein angemessenes Verfahren zur Umsetzung der neuen Vorgaben aus der Geldtransferverordnung (GTVO)?
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  • Ist die Due-Diligence-Prüfung an die Krypto-Thematik angelegt und auch umgesetzt?
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  • Ist es möglich, die Herkunft von Vermögen aus digitalen Vermögenswerten effektiv zu erkennen?
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  • Wie kann das Institut seine Compliance-Strategie an die zunehmende internationale Vernetzung – etwa mit Blick auf die neue EU-Behörde AMLA und neue regulatorische Änderungen wie die AML-Verordnung der EU anpassen?

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Mit der Ansiedlung der AMLA in Deutschland rückt die EU-Geldwäschebekämpfung näher an den Finanzplatz. Der Artikel erklärt, was auf Institute jetzt zukommt.

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Transfer- und Verwahrgeschäft mit Kryptowerten im Fokus der Aufsicht

Es ist noch nicht lange her, dass die BaFin Sonderprüfungen in Sachen Geldwäscheprävention in den Instituten vorgenommen hat. Und im Sinne der Paragrafen 30 und 44 des Kreditwesengesetzes (KWG) ist zu erwarten, dass die BaFin Prüfungsschwerpunkte bei Instituten setzt, die insbesondere das Transfer- und Verwahrgeschäft mit Kryptowerten anbieten.

In diesem Zusammenhang ist die Prüfungsvorbereitung von essenzieller Bedeutung. Institute sollten vorab die internen Prozesse und Verfahren (insbesondere Systeme zur Transaktionsüberwachung und Geldtransferverordnung) optimieren. So können sie etwaigen Beanstandungen der BaFin und des Jahresabschlussprüfers vorbeugen. Gap-Analysen sind dabei in der Regel unerlässlich, um eine optimale Basis für Prüfungen zu legen.