BaFin hebt MIA-Rundschreiben auf
Das BaFin-Rundschreiben 09/2019 (A) Meldung von Informationen für die Abwicklungsplanung (MIA-Rundschreiben) beschrieb, wie die BaFin mit der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1624 (DVO-alt) umging. Da diese Verordnung Ende 2025 außer Kraft gesetzt wurde, ist das MIA-Rundschreiben obsolet geworden.
Mit Wirkung zum 30. Dezember 2025 ist die neue Durchführungsverordnung (EU) 2025/2303 (DVO-neu) in Kraft getreten. Dadurch wurden die Meldeanforderungen modifiziert: Institute, die nicht für eine Abwicklung vorgesehen sind (sogenannte Liquidationseinheiten) und für die vereinfachte Anforderungen gelten, müssen der BaFin nun grundsätzlich keine Informationen bereitstellen.
Die BaFin wird – auch ohne neues Rundschreiben – alle LSI-Institute und Unionsmutterunternehmen, für die sie unmittelbar zuständig ist, frühzeitig über Meldeanforderungen informieren. Weiterführende Informationen finden Sie in der BaFin-Mitteilung vom 3. Juni 2026 unter diesem Link.