BaFin-Konsultation 14/2024: Überarbeitung des Rundschreibens 07/2015 (WA) zu Anforderungen bei der Bestellung externer Bewerter für Immobilien und Immobilien-Gesellschaften
Die BaFin hat am 12. Dezember 2024 den Entwurf des überarbeiteten Rundschreibens 07/2015 (WA) (Stand: 01. Juli 2019) zur Konsultation gestellt. Es definiert die Anforderungen, die bei der Bestellung von externen Bewertern und Bewerterinnen für Immobilien und Immobiliengesellschaften einzuhalten sind.
Mit dem Rundschreiben legt die BaFin ihre geänderte Verwaltungspraxis offen und beschreibt die aufsichtsrechtlichen Anforderungen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch.
Das überarbeitete Dokument enthält eine Excel-Tabelle, die bereits bestellte Bewerter und Bewerterinnen übersichtlich und vollständig erfasst.
Stellungnahmen nimmt die BaFin bis zum 31. Dezember 2024 entgegen.