BaFin-Merkblatt "Kryptowerte-Dienstleistungen nach MiCAR" veröffentlicht
Am 3. Januar 2025 hat die BaFin das o.g. Merkblatt veröffentlicht.
Die Verordnung (EU) 2023/1114 über Märkte für Kryptowerte (MiCAR) ist ab dem 30. Dezember 2024 für Kryptowerte-Dienstleistungen anwendbar (vgl. Art. 149 Abs. 2 MiCAR). Das Merkblatt regelt Definitionen zu Kryptowerte-Dienstleistungen, die Zulassung für das Erbringen von Kryptowerte-Dienstleistungen sowie die Notifizierung durch bereits anderweitig lizenzierte Unternehmen.