Del. VO zur Änderung der Del. VO (EU) 2015/63 zur Ergänzung der Abwicklungsrichtlinie im EU-Amtsblatt veröffentlicht

Im EU-Amtsblatt vom 3. Juni 2026 ist die „Delegierte Verordnung (EU) 2026/440 der Kommission vom 24. Februar 2026 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/63 im Hinblick auf die Berechnung der Beiträge bestimmter Institute, die Streichung eines Risikoindikators und verfahrenstechnische Änderungen“ veröffentlicht worden. 

Im Rahmen der Delegierten Verordnung (EU) werden insbesondere die aufgrund des Aufsichtsrahmens für Wertpapierfirmen (Richtlinie (EU) 2019/2034 und Verordnung (EU) 2019/2033) erforderlichen Änderungen berücksichtigt. Die Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Januar 2026.