Delegierte Richtlinie zu Research‑ und Ausführungsdienstleistungen unter MiFID im EU‑Amtsblatt veröffentlicht

Im EU-Amtsblatt vom 2. Juni 2026 ist die „Delegierte Richtlinie (EU) 2026/374 der Kommission vom 20. Februar 2026 zur Änderung der Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 im Hinblick auf die Bedingungen für die Erbringung von Ausführungs- und Analysedienstleistungen durch Dritte für Wertpapierfirmen, die Portfolioverwaltungs- oder andere Wertpapierdienstleistungen oder Nebendienstleistungen erbringen“ veröffentlicht worden.

Mit der Richtlinie werden die Anforderungen an Research‑ und Ausführungsdienstleistungen unter MiFID II angepasst. Die Richtlinie betrifft insbesondere die Ausgestaltung der Vergütungsmodelle sowie Anforderungen an interne Verfahren und die Qualitätsbewertung von Research. Damit werden die regulatorischen Rahmenbedingungen für Wertpapierfirmen in diesem Bereich weiter konkretisiert. Die Richtlinie steht im Kontext des EU‑Kapitalmarktpakets (Listing Act) zur Stärkung der Kapitalmarktunion.