Delegierte Verordnung zu Prospektanforderungen im EU‑Amtsblatt veröffentlicht
Im EU-Amtsblatt vom 2. Juni 2026 ist die „Delegierte Verordnung (EU) 2026/395 der Kommission vom 23. Februar 2026 zur Änderung der in der Delegierten Verordnung (EU) 2019/979 festgelegten technischen Regulierungsstandards durch Aktualisierung der Liste der für die Klassifizierung von Prospekten erforderlichen Daten und der Liste der Informationen, die mittels Verweis in Prospekte aufgenommen werden können“ veröffentlicht worden.
Mit der Verordnung werden Anpassungen in den technischen Regulierungsstandards zur Prospektverordnung vorgenommen. Die Änderungen betreffen insbesondere die Ausgestaltung und Klassifizierung von Prospekten sowie die Anforderungen an offenzulegende Informationen, einschließlich der Möglichkeit der Einbeziehung durch Verweis. Ziel ist eine Vereinfachung der Prospekterstellung und eine stärkere Standardisierung der Offenlegung. Die Verordnung steht im Kontext des EU‑Kapitalmarktpakets (Listing Act) zur Weiterentwicklung der Kapitalmarktunion.