Delegierte Verordnung und Durchführungsverordnung zur MICAR im EU-Amtsblatt veröffentlicht

Im EU-Amtsblatt vom 20. Februar 2025 sind die beiden nachstehenden Regulierungstexte im Zusammenhang mit der Erbringung von Krypto-Dienstleistungen gem. MiCAR veröffentlicht worden:

  • Delegierte Verordnung (EU) 2025/303 der Kommission vom 31. Oktober 2024 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2023/1114 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Festlegung der von bestimmten Finanzunternehmen in die Mitteilung zur Bekundung ihrer Absicht zur Erbringung von Krypto-Dienstleistungen aufzunehmenden Angaben
  • Durchführungsverordnung (EU) 2025/304 der Kommission vom 31. Oktober 2024 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für die Anwendung der Verordnung (EU) 2023/1114 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf Standardformulare, Mustertexte und Verfahren für die Mitteilung von bestimmten Finanzunternehmen zur Bekundung ihrer Absicht zur Erbringung von Krypto-Dienstleistungen
Beide Verordnungen treten am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft.