EU‑Kommission passt FRTB‑Marktrisikovorgaben temporär an
Die Europäische Kommission hat am 4. Juni 2026 zeitlich befristete Anpassungen an den Marktrisikovorschriften im Rahmen des Fundamental Review of the Trading Book (FRTB) verabschiedet.
Ziel ist es, Wettbewerbsnachteile für EU‑Banken zu vermeiden, da zentrale Drittstaaten die Umsetzung der Vorgaben verzögert haben. Die Maßnahmen sehen insbesondere einen temporären Multiplikator zur Abschwächung der Kapitalanforderungen vor. Der delegierte Rechtsakt wird nun vom Europäischen Parlament und Rat geprüft. Treten innerhalb der vorgesehenen Frist keine Einwände auf, finden die Maßnahmen ab dem 1. Januar 2027 für einen Zeitraum von drei Jahren Anwendung. Weiterführende Informationen sind unter folgendem Link verfügbar. Ergänzend hat die Kommission erläuternde Fragen und Antworten (Q&As) veröffentlicht.