EZB strafft ihrer Aufsichtsleitlinien, um Klarheit und Transparenz zu verbessern
Die EZB führt derzeit eine umfassende Überprüfung ihrer Veröffentlichungen zur Bankenaufsicht durch, um die Transparenz, Konsistenz und Benutzerfreundlichkeit für Banken und andere Interessengruppen, einschließlich der breiten Öffentlichkeit, zu verbessern. Diese Arbeit erfolgt im Rahmen einer umfassenden Reform, mit der die europäische Bankenaufsicht effizienter, wirksamer und risikobasierter gestaltet werden soll. Die Überprüfung unterstützt diese Ziele, indem sie die Leitlinien strafft, den Zweck der verschiedenen Aufsichtsinstrumente verdeutlicht und eine klare, einheitliche und zugängliche Kommunikation gewährleistet.
Die Überprüfung stützt sich auf eine umfassende Bestandsaufnahme der wichtigsten Veröffentlichungen, die auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht verfügbar sind und in denen aufsichtsrechtliche Erwartungen zum Ausdruck gebracht sowie bewährte Praktiken dargelegt werden.
Die Überprüfung umfasst rund 130 Leitfäden, Berichte, Schreiben und Methodiken. Dabei wurden etwa 40 Dokumente als veraltet, überholt oder nicht mehr relevant identifiziert, die nun aus dem Verkehr gezogen wurden. Die Texte bleiben aus Gründen der Transparenz und zu Archivierungszwecken weiterhin zugänglich, werden jedoch eindeutig als „aus dem Verkehr gezogen“ gekennzeichnet. Eine Liste dieser Veröffentlichungen ist nachstehend aufgeführt.
Eine begrenzte Anzahl von Veröffentlichungen wurde (oder wird in Kürze) überarbeitet, beispielsweise um bestimmte Aspekte zu präzisieren oder jüngsten regulatorischen Entwicklungen Rechnung zu tragen.
Einige Veröffentlichungen werden einer eingehenderen Überarbeitung unterzogen, um anstehenden gesetzgeberischen Entwicklungen sowie Rückmeldungen von Banken und anderen Interessengruppen zu den Veröffentlichungen umfassend Rechnung zu tragen. Sind wesentliche Änderungen erforderlich, werden öffentliche Konsultationen eingeleitet.
Schließlich hat die EZB Bankenaufsicht die Klassifizierung der aufsichtsrechtlichen Veröffentlichungen auf ihrer Website aktualisiert, um den Zweck und die beabsichtigte Verwendung der verschiedenen Veröffentlichungsarten – darunter Aufsichtsleitfäden, Berichte, Schreiben und Methodiken – zu verdeutlichen und dadurch die Einheitlichkeit der Veröffentlichungen sowie die Übereinstimmung mit dem EU-Rechtsrahmen sicherzustellen.
Detaillierte Informationen und weiterführende Links finden Sie in der EZB-Pressemitteilung vom 26. Juni 2026 unter diesem Link.