Geldwäschegesetz: BaFin aktualisiert Auslegungs- und Anwendungshinweise

Die BaFin hat ihre Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz überarbeitet und am 29. November 2024 veröffentlicht.

Neben verschiedenen Konkretisierungen erfolgten auch Anpassungen, beispielsweise zu den Aktualisierungsfristen gemäß § 10 Absatz 1 Nr. GwG.
Die aktualisierte Fassung ersetzt die bisherigen Auslegungs- und Anwendungshinweise zum GwG. Mit der Aktualisierung erfüllt die BaFin ihren gesetzlichen Auftrag gemäß § 51 Absatz 8 Satz 1 GwG. Die Hinweise gelten für alle Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz, die die BaFin beaufsichtigt.