Gesetz über die Digitalisierung des Finanzmarktes (FinmadiG) im BGBl. veröffentlicht

Im Bundesgesetzblatt vom 27. Dezember 2024 ist das „Gesetz über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz – FinmadiG)“ veröffentlicht worden.

Die Veröffentlichung im BGBl. folgt dem Beschluss des Bundestages vom 18. Dezember 2024. Durch das Finanzmarktdigitalisierungsgesetz soll unter anderem ein neues Gesetz zur Aufsicht über Märkte für Kryptowerte (KryptomärkteAufsichtsgesetz – KMAG) geschaffen werden. Eine Reihe von weiteren Gesetzen wird geändert.  Mit dem FinmadiG wird noch fristgerecht die EU-Richtlinie MiCA (Marktes in Crypto Assets) umgesetzt.