Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditverträge-Richtlinie im BGBl. veröffentlicht

Im Bundesgesetzblatt vom 18. Mai 2026 ist das „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge und zur Regelung der Förderung klimaneutraler Mobilität“ verkündet worden.
Mit der Veröffentlichung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt werden neue Anforderungen für Kreditgeber eingeführt, insbesondere eine verpflichtende BaFin‑Registrierung und erweiterte Meldepflichten. Das Gesetz setzt damit Vorgaben aus Brüssel um und soll Verbraucherinnen und Verbraucher beim Abschluss von Kreditverträgen besser schützen. Die Regelungen treten grundsätzlich am 20. November 2026 in Kraft, wobei bestehende Marktteilnehmer Übergangsfristen von bis zu zwölf Monaten nutzen können.