Kryptomärkteanzeigenverordnung im BGBl. veröffentlicht

Im Bundesgesetzblatt vom 26. Mai 2026 ist die „Verordnung über die Anzeigen und die Vorlage von Unterlagen nach dem Kryptomärkteaufsichtsgesetz(Kryptomärkteanzeigenverordnung — KMAnzV)“ veröffentlicht worden.
Mit der Kryptomärkteanzeigenverordnung (KMAnzV) werden die Anzeige- und Vorlagepflichten nach dem Kryptomärkteaufsichtsgesetz konkretisiert. Die Verordnung legt insbesondere fest, welche Angaben Institute bei wesentlichen Auslagerungen, deren Änderungen sowie bei schwerwiegenden Vorfällen gegenüber der BaFin zu übermitteln haben. Zudem werden Vorgaben für Anzeigen bei Fusionen, Nebentätigkeiten und Beteiligungen geregelt. Die Anzeigen sind elektronisch über die Meldeplattform der BaFin einzureichen. Die Verordnung tritt am 1. Juli 2026 in Kraft.