Simplification: EBA aktualisiert Säule 3 Offenlegungspflichten zu ESG-Risiken, Eigenkapital- und Schattenbank-Engagements
Die EBA veröffentlichte am 22. Juni 2026 ihren endgültigen Entwurf für technische Durchführungsstandards (ITS), mit denen der Offenlegungsrahmen nach Säule 3 in Bezug auf ESG-Risiken geändert und Offenlegungspflichten für Beteiligungen und Schattenbankengeschäfte eingeführt werden.
Das Paket finalisiert die Umsetzung der durch die CRR III eingeführten Offenlegungsanforderungen. Der ITS wurde im Einklang mit der Vereinfachungsagenda der EU und dem Omnibus-Paket entwickelt und dienen der Straffung bestehender Anforderungen sowie der Verbesserung der Benutzerfreundlichkeit und Konsistenz. Er steht im Einklang mit den Europäischen Standards für Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) sowie mit dem EBA-Entwurf für ITS zu ESG-Berichtspflichten, der derzeit zur Konsultation vorliegt. Unter diesem Link finden Sie weiterführende Informationen.