Verordnung zur Änderung der Sanierungsplanungsmindestanforderungsverordnung im BGBl. veröffentlicht
Die Verordnung zur Änderung der Sanierungsplanmindestanforderungsverordnung ist am 6. Dezember 2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Die neuen Regelungen gelten vom 7. Dezember 2024 an.
Die Änderungsverordnung setzt die neu gefassten EBA-Leitlinien zu Sanierungsplanindikatoren um. Darüber hinaus werden einzelne Vorgaben für die Sanierungsplanung geändert, um den für die Institute entstehenden Aufwand zu reduzieren.
Die BaFin hat aufgrund der Änderungen der Sanierungsplanmindestanforderungsverordnung (MaSanV) auch ihr Merkblatt zur Sanierungsplanung angepasst und am 6. Dezember 2024 veröffentlicht. Das aktualisierte Merkblatt erläutert die Regelungen und deren Zusammenspiel.