Ist Ihr Institut beziehungsfähig? Anforderungen des neuen Meldewesens IReF
Ist Ihr Institut beziehungsfähig?
Systeme müssen komplexe Beziehungsstrukturen abbilden können
Beim Lesen der Überschrift werden Sie sich vielleicht fragen, warum Ihr Institut beziehungsfähig sein soll – und das auch noch im Bereich Meldewesen. Ihre spontane Reaktion könnte lauten: “Klar können wir Beziehungsgeflechte abbilden!“ Und es stimmt ja auch: Das aktuelle Meldewesen erfordert schon heute die Aufbereitung von Beziehungen – Stichworte GVK und KNE. Aber reicht das für die kommenden, deutlich komplexeren Anforderungen noch aus?
Schaut man sich den ersten Entwurf des IReF-Input-Layer an, so kann man diese Frage relativ schnell verneinen. Das Integrated Reporting Framework (IReF) verlangt künftig selbst für die Zwecke der statistischen Meldungen eine Reihe von Beziehungen, die über die bekannten Personen- und Gegenparteiengeflechte hinausgehen.
Das neue Rahmenwerk zum statistischen Meldewesen fordert künftig auch Beziehungen zwischen Personen und Instrumenten sowie Instrumenten und Sicherheiten analog zum heutigen AnaCredit. Zusätzlich werden Beziehungen zwischen unterschiedlichen Finanzinstrumenten wie bei einem Pfandbrief oder einer Verbriefung zu melden sein.
Rollen und Beziehungen: Aus fünf werden 81
Die Komplexität wird weiter erhöht, indem die unterschiedlichen Beziehungen in jeweils verschiedenen Rollen vorliegen können. Die heute schon durch AnaCredit bekannten Rollen werden von derzeit fünf (Schuldner, Gläubiger, Servicer, Originator, Sicherheitengeber) auf 37 Rollen erweitert, die in Abhängigkeit vom Finanzinstrument durch Personen eingenommen werden können.
Neben diesen Rollen sieht die aktuelle Version von IReF noch 44 weitere Rollen vor, die Finanzinstrumente in ihren Beziehungen miteinander einnehmen können. Aus unserer Sicht stellt die Erweiterung von Beziehungen und Rollen eine erhebliche Änderung des Meldewesens dar.
Fehlende Informationen jetzt technisch abbilden
Ausgehend davon, dass viele Primärsysteme im Bankenumfeld diese umfangreichen Beziehungs- und Rollenkonzepte bisher nicht kennen und die Daten in diesen Systemen somit nicht zur Verfügung stehen, empfehlen wir bereits heute, mit Überlegungen zu beginnen, wie die fehlenden Informationen technisch abgebildet werden können. Ob alle Institute die derzeit geplanten Meldeanforderungen im vollen Umfang vor dem Hintergrund der Proportionalität abgeben müssen, ist derzeit noch offen.
Legt man die geplante Zeitleiste der Europäischen Zentralbank für die Realisierung von IReF zu Grunde (Go-live 2027), bleibt für eine entsprechende Umsetzung nicht mehr viel Zeit. Wir unterstützen Sie gern bei der Analyse Ihres Datenhaushalts und der integrierten Berichterstattung.