Mit der neuen Verbraucherkreditrichtlinie stärkt die EU den Verbraucherschutz

Was Banken, Vermittler und Plattformen bis 2026 zur Umsetzung wissen und planen müssen.

Keyfacts:

  • Bis zum 20. November 2026 ist die neue EU-Verbraucherkreditrichtlinie in nationales Recht umzusetzen.
  • Erfasst werden künftig auch Kleinkredite unter 200 Euro, Buy-Now-Pay-Later (BNPL)-Produkte, zinslose Kredite und ausgewählte Leasingverträge mit Kaufoption; die Obergrenze steigt auf 100.000 Euro.
  • Finanzdienstleister müssen Prozesse, Vertragsdokumente, Informationsmaterialien und IT-Systeme frühzeitig anpassen, um Transparenz, Verbraucherschutz und Compliance sicherzustellen.

Die EU-Verbraucherkreditrichtlinie 2023/2225 modernisiert den Rechtsrahmen für Verbraucherkredite grundlegend. Ziel ist es, Schutzlücken im Bereich digitaler Kleinstkredite und innovativer Finanzierungsmodelle zu schließen und ein hohes Maß an Transparenz und Verbraucherschutz zu gewährleisten. Die Richtlinie ist bis zum 20. November 2026 in nationales Recht umzusetzen und erfordert umfassende Anpassungen bei Kreditgebern, Vermittlern und erstmals auch bei FinTechs und BNPL-Anbietern.

Die Richtlinie erweitert den Kreditbegriff erheblich: Erfasst sind künftig nicht nur klassische entgeltliche Kredite, sondern auch unentgeltliche Kredite, Zahlungsaufschübe, sonstige Finanzierungshilfen und BNPL-Angebote. Damit werden erstmals zahlreiche bislang unregulierte Produktarten – insbesondere digitale Kleinkredite und zinslose Finanzierungen – in den Anwendungsbereich einbezogen. Die Obergrenze für Verbraucherkredite steigt auf 100.000 Euro.

Kreditgeber und Vermittler sind verpflichtet, vor Abschluss eines Verbraucherkreditvertrags eine angemessene Kreditwürdigkeitsprüfung durchzuführen. Diese Prüfung muss auf aktuellen, vollständigen und für die Risikobeurteilung ausreichenden Informationen beruhen. Die Anforderungen gelten ausdrücklich auch für Kleinkredite, BNPL-Modelle und zinslose Finanzierungen. Die Ergebnisse sind nachvollziehbar zu dokumentieren und revisionssicher aufzubewahren.

Warum die Richtlinie für alle Marktteilnehmer zur Pflicht wird

Die EU reagiert mit der neuen Verbraucherkreditrichtlinie auf zwei Entwicklungen:

  • Die Ausweitung digitaler Kleinkredite, die oft unterhalb der bisherigen Schwellen lagen.
  • Eine zunehmende Verschuldungsanfälligkeit einzelner Verbrauchergruppen, vor allem durch fragmentierte Zahlungsmodelle.

Im Zentrum steht der Verbraucherschutz – getragen durch strengere Vorgaben zu Transparenz, Datenbasis und Fairness im Kreditprozess.

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick

Erweiterte Informationspflichten: Kreditgeber und Vermittler müssen Verbraucher künftig noch umfassender und verständlicher über Kreditbedingungen, Kosten und Risiken informieren. Die Standardinformationen werden vereinheitlicht und digital zugänglich gemacht.

Strengere Kreditwürdigkeitsprüfung: Die Anforderungen an die Kreditwürdigkeitsprüfung werden verschärft und gelten nun auch für bislang ausgenommene Kreditarten. Die Prüfung muss auf aktuellen und ausreichenden Informationen beruhen.

Werbebeschränkungen: Werbung für Verbraucherkredite wird stärker reguliert, insbesondere im Hinblick auf irreführende Aussagen und die Ansprache vulnerabler Verbrauchergruppen.

Digitale Prozesse: Die Richtlinie trägt der fortschreitenden Digitalisierung Rechnung und sieht vor, dass sämtliche Informations- und Prüfpflichten auch bei digitalen Vertragsabschlüssen vollumfänglich gelten.

Umsetzung in Deutschland: Wo jetzt der größte Handlungsdruck entsteht

Der deutsche Gesetzgeber steht vor der Herausforderung, die Vorgaben der Richtlinie fristgerecht und praxisnah umzusetzen. Bereits jetzt zeichnet sich ab, dass insbesondere FinTechs, BNPL-Anbieter und Plattformen, die bisher nicht oder nur eingeschränkt reguliert waren, künftig unter die aufsichtsrechtlichen Vorgaben fallen werden. Für Banken und etablierte Kreditvermittler bedeutet das, bestehende Prozesse und Vertragsunterlagen zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.

Sechs Maßnahmen, die Finanzdienstleister jetzt angehen:

  1. Frühzeitige Analyse des Produktportfolios: Prüfen Sie, ob und in welchem Umfang Ihre Produkte und Dienstleistungen künftig unter die neuen Regelungen fallen.
  2. Prozessanpassung: Überarbeiten Sie Ihre Kreditwürdigkeitsprüfungen und Informationsprozesse, insbesondere im digitalen Vertrieb, Implementieren Sie dokumentierter Entscheidungswege und Freigabeprozesse.
  3. Vertrags- und Informationsdokumente: Standardinformationen vereinheitlichen, verständlich formulieren und digital bereitstellen.
  4. Schulungsprogramme für Mitarbeitende: Sensibilisieren Sie Mitarbeitende für die neuen Anforderungen, insbesondere im Vertrieb und in der Kundenberatung.
  5. Technische Umsetzung: Stellen Sie sicher, dass Ihre IT-Systeme die erweiterten Dokumentations- und Informationspflichten abbilden können.
  6. Regulatorisches Monitoring: Verfolgen Sie die nationale Umsetzung und etwaige Auslegungshinweise der Aufsichtsbehörden.

Die neue Verbraucherkreditrichtlinie setzt ein starkes Signal für mehr Transparenz, Kreditwürdigkeitsprüfung und Verbraucherschutz. Die Umsetzung wird anspruchsvoll – bietet aber die Chance, digitale Kreditprozesse zu professionalisieren und das Vertrauen der Verbraucher in faire und transparente Kreditvergabe zu stärken. Eine frühzeitige und strukturierte Vorbereitung ist der Schlüssel, um die neuen regulatorischen Anforderungen effizient und rechtssicher umzusetzen.