Neue Leitlinie zur Mindestdeckung notleidender Risikopositionen in Banken

Neue Leitlinie zur NPEs in Banken

Auf diese vier Schritte sollten sich kleine Institute fokussieren

Keyfacts:

  • Die Europäische Zentralbank konsultiert aktuell eine neue Leitlinie zur Mindestdeckung notleidender Risikopositionen.
  • Das Konsultationspapier schließt bei kleinen Instituten Regulierungslücken für Risikopositionen, die vor dem 26. April 2019 begründet wurden.
  • Die Zeit drängt: Kleine Institute werden aufgefordert, eine erste Meldung unter Anwendung der neuen Regelungen zum Stichtag 31. Dezember 2025 abzugeben.

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat eine neue Leitlinie zur Konsultation veröffentlicht, die den Ansatz nationaler Aufsichtsbehörden zur Deckung notleidender Risikopositionen (Non-Performing Exposures, NPE) bei weniger bedeutenden beaufsichtigten Unternehmen (Less significant institutions, LSIs) regeln soll. Das öffentliche Konsultationsverfahren endet am 27. Oktober 2025.

Ziel ist die Harmonisierung der Aufsichtsstandards und die Stärkung der Resilienz des Bankensektors gegenüber makroökonomischen Risiken, indem bestehende Regulierungslücken der NPE-Mindestdeckung bei LSIs geschlossen werden. Die angepasste NPE-Deckung bei den LSIs soll bereits zum Jahresende gemeldet und künftig im Rahmen des aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (Supervisory Review and Evaluation Process, SREP) geprüft werden.

NPE-Altbstände in LSIs: Hintergrund und Zielsetzung der neuen EZB-Leitlinie

In den vergangenen Jahren sind die NPE-Quoten im Durchschnitt deutlich zurückgegangen. Dennoch stehen einige LSIs weiter vor erheblichen Herausforderungen bei der Bewältigung ihrer NPE-Altbestände. Diese zeigen sich insbesondere in einer längeren Verweildauer der NPE in den Bilanzen sowie in einer niedrigeren Deckungsquote im Vergleich zu den bedeutenden, direkt von der EZB beaufsichtigten Instituten (SIs).

Seit der Veröffentlichung der EZB-Leitlinien über notleidende Kredite im Jahr 2017 verfolgen die europäischen Aufsichtsbehörden das Ziel, einheitliche Standards beim Management und der Mindestdeckung notleidendender Risikopositionen in allen teilnehmenden Mitgliedstaaten sicherzustellen. Diese Aufsichtsstandards haben sich im Jahr 2019 mit einer Änderung der Kapitaladäquanzverordnung (CRR) in deutsches Recht niedergeschlagen.

Während bedeutende Institute durch die Veröffentlichungen der EZB und der Änderung der CRR bereits einem klar definierten NPE-Deckungsrahmen unterlagen, unterliegt die Deckung der NPE-Altbestände bei LSIs keinem einheitlichen aufsichtsrechtlichen Verfahren, da bislang nur Risikopositionen berücksichtigt werden, die ab dem 26. April 2019 begründet wurden. Das neue Konsultationspapier schließt diese Lücke.

Für LSIs bedeutet das, dass sie bei der Berechnung der Mindestdeckung künftig auch Risikopositionen einbeziehen müssen, die vor dem 26. April 2019 begründet wurden. Dabei liegt der Fokus insbesondere auf dem besicherten Teil der Risikoposition. Je nach Ausfallzeitpunkt kann dieser Teil nur noch anteilig zur Absicherung angerechnet werden. Dadurch steigen der Blankoanteil und die erforderliche Deckung jährlich an.. Durch diese Änderung werden kleine Institute indirekt dazu aufgefordert, ihr NPE-Management zu verbessern und Maßnahmen zum Abbau des NPE-Altbestands durchzuführen oder die höheren Mindestdeckungsanforderungen umzusetzen.

Die Leitlinie gilt ab Inkrafttreten zunächst für alle LSIs. Übergangsregelungen gelten bis ins Jahr 2028, die die Anpassung der Mindestdeckung erleichtern sollen. Wir gehen davon aus, dass das Papier nach der Konsultationsphase noch in diesem Jahr anzuwenden ist. Zu beachten ist, dass bereits zum Meldestichtag 31. Dezember 2025 eine erste Meldung der angepassten Deckungsquoten an die Aufsicht abzugeben ist.

Wie lauten die nächsten Schritte für betroffene Institute?

LSIs sollten zeitnah prüfen, welche Relevanz das Konsultationspapier für das eigene Portfolio notleidender Risikopositionen hat und welche Maßnahmen notwendig sind. Wir empfehlen die folgenden Schritte:

  • Analyse des NPE-Portfolios: Kleine Institute sollten prüfen, wie viele notleidende Kredite im Portfolio bestehen, die vor dem 26. April 2019 begründet wurden und damit bislang nicht unter die Anforderungen der CRR gefallen sind, um so vollständige Transparenz über Relevanz und Auswirkungen des Konsultationspapiers zu erhalten.

 

  • Prüfung der Kapitalunterlegung: Im nächsten Schritt sollte geprüft werden, in welcher Höhe eine zusätzliche NPE-Deckung erforderlich ist.

 

  • Meldung der NPE-Deckung: Zum Meldestichtag 31. Dezember 2025 sollte sichergestellt werden, dass die NPE-Deckung unter Anwendung der Übergangsregelungen an die Aufsicht gemeldet werden kann. Hierfür sind gegebenenfalls Anpassungen in den Daten- und Meldeprozessen notwendig.

 

  • Strategische Planung: Um die Belastung durch die NPE-Deckung der Altbestände perspektivisch möglichst gering zu halten, sollten kleine Institute prüfen, welche alternativen Optionen zum Umgang mit den NPE-Altbeständen und im Management notleidender Risikopositionen verfügbar sind.

So lassen sich Maßnahmen noch rechtzeitig umsetzen und die nahende Frist einhalten.