DVO zur Änderung der in der DVO (EU) 2024/3172 festgelegten ITS hinsichtlich der Umsetzung des einheitlichen Zugangspunkts der EBA für Offenlegungen von Instituten im EU-Amtsblatt veröffentlicht

Im EU-Amtsblatt vom 26. März 2026 ist die „Durchführungsverordnung (EU) 2026/722 der Kommission vom 26. März 2026 zur Änderung der in der Durchführungsverordnung (EU) 2024/3172 festgelegten technischen Durchführungsstandards hinsichtlich der Umsetzung des einheitlichen Zugangspunkts der EBA für Offenlegungen von Instituten und dessen Nutzung durch Institute, bei denen es sich nicht um kleine und nicht komplexe Institute handelt“ veröffentlicht worden.

Die Änderungen sehen u.a. vor, dass spezielle einheitliche Offenlegungsformate festgelegt werden, um sicherzustellen, dass die EBA die Offenlegungen über ihren einheitlichen Zugangspunkt veröffentlichen kann. Diese einheitlichen Offenlegungsformate sollten auch für die Übermittlung der schriftlichen Bescheinigung an die EBA gelten, die nach Artikel 431 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 in die Offenlegungen eines Instituts aufgenommen werden muss. Darüber hinaus wird sichergestellt, dass die einheitlichen Offenlegungsformate so gestaltet sind, dass die enthaltenen Angaben sowohl für Menschen als auch für Maschinen lesbar sind. Somit ermöglicht der einheitliche Zugangspunkt der EBA die Vergleichbarkeit, Transparenz und Zugänglichkeit der betreffenden Offenlegungen.
Für Kreditinstitute, bei denen es sich nicht um kleine und nicht komplexe Institute handelt, hat die EBA digitale Hilfsmittel für die zentrale Bündelung der Offenlegungen entwickelt. Die Ausarbeitung der entsprechenden digitalen Hilfsmittel für kleine und nicht komplexe Institute dauert noch an, da hier besonders auf Verhältnismäßigkeit zu achten ist. Mit diesem zweistufigen Ansatz soll gewährleistet werden, dass kleine und nicht komplexe Institute bei der Erfüllung ihrer Offenlegungspflichten geringere Verwaltungslasten zu tragen haben. 
Die Delegierte Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft.