Erste Verordnung zur Änderung der Prüfungsberichteverordnung für Versicherungen im Bundesgesetzblatt veröffentlicht
Im Bundesgesetzblatt vom 4. Mai 2026 ist die oben genannte Verordnung veröffentlicht worden.
Mit der Ersten Verordnung zur Änderung der Prüfungsberichteverordnung präzisiert die BaFin die Anforderungen an die Jahresabschlussprüfung von Versicherungsunternehmen. Künftig sind insbesondere die Einhaltung der Nachhaltigkeitsoffenlegungspflichten nach der SFDR und der EU‑Taxonomie‑Verordnung sowie die Organisation der Informations‑ und Kommunikationstechnologie in die Prüfung einzubeziehen. Die Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.