ESAs konsultieren Änderungsvorschläge zur Taxonomie-Verordnung

Am 01. Juli 2026 haben die European Supervisory Authorities (ESAs) – ESMA, EBA und EIOPA – ihre jeweils separaten Vorschläge zur weiteren Überarbeitung der Delegierten Verordnung zur Berichterstattung nach Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung (Delegierte Verordnung (EU) 2021/2178)) zur Konsultation gestellt. Schwerpunkt der Vorschläge ist die Vereinfachung und Verringerung des Berichtsaufwands im Rahmen der Berichterstattung nach Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung (Verordnung (EU) 2020/852).

  • Der Vorschlag der ESMA umfasst mehrere Vereinfachungen des Rahmens für die Taxonomie-Berichterstattung für Nicht-Finanzunternehmen und Vermögensverwalter. Dazu gehört der Leistungsindikator für Betriebsausgaben (OpEx). Die ESMA bittet zudem um Rückmeldungen zu einer Lösung für die Berichterstattung auf Konzernebene in gemischten Konzernen, die auf dem Berichtsmodell des Mutterunternehmens basiert.
  • Der Vorschlag der EBA enthält u.a. Vorschläge zur Vereinfachung der KPI für „Gebühren und Provisionen“ von Kreditinstituten, Vorschläge für die Berichterstattung auf Konzernebene, sowie die Behandlung der von Nicht-Finanzunternehmen offengelegten KPIs für Betriebsausgaben bei der Berechnung der KPIs von Finanzunternehmen.
  • Der Vorschlag der EIOPA beinhaltet u.a. Vorschläge zur Überarbeitung des „Underwriting-KPI“ für (Rück-)Versicherer, zur Einführung einer neuen „KPI für grüne versicherte Aktivitäten“ sowie die Vereinfachung der Meldebögen.
Die Rückmeldefrist für alle drei Konsultationen ist der 12. August 2026. Alle ESAs planen darüber hinaus öffentliche Anhörungen zu den Vorschlägen.