EU-Kommission veröffentlicht Entwurf der Delegierten VO zur Übernahme der überarbeiteten ESRS in geltendes Recht und Entwurf der Delegierten VO zu den Standards für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung
Die EU-Kommission hat am 6. Mai 2026 den Entwurf der Delegierten Verordnung zur Übernahme der überarbeiteten ESRS in geltendes Recht sowie einen Entwurf der Delegierten Verordnung zu den Standards für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung veröffentlicht.
Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hatte ihre Entwürfe für die überarbeiteten Exposure Drafts (ED) nach Berücksichtigung der Kommentare aus der öffentlichen Konsultation als sogenannten „Technical Advice“ an die EU-Kommission am 3. Dezember 2025 übergeben. Nach der Konsultation mit einer Reihe von Interessengruppen hat die Kommission eine Reihe gezielter Änderungen an den technischen Empfehlungen der EFRAG vorgenommen, mit dem vorrangigen Ziel, die Anwendung der Standards zu erleichtern, indem bestimmte Bestimmungen präzisiert und den Unternehmen gewisse zusätzliche Flexibilitäten eingeräumt werden. Die diesbezüglichen Änderungen betreffen u.a. folgende Punkte:
- Wesentlichkeit und Wesentlichkeitsbeurteilung
- „Fair Presentation“
- Aggregations- und Disaggregationsgrad
- Auslassung von Informationen in bestimmten Fällen
- Erwartete finanzielle Auswirkungen
- Berichtsgrenzen für Treibhausgasemissionen
- Mikroplastik
- Emission von Schadstoffen
- Besonders besorgniserregende Stoffe
- Vorfälle im Bereich der Menschenrechte und Diskriminierung
- Vermögensverwaltungsaktivitäten