Vor diesen Aufgaben stehen jetzt Unternehmen
Mit der DAC8-Richtlinie wird die regulatorische Landschaft für Anbieter von Kryptowerten deutlich anspruchsvoller. Die neuen Regeln bringen strengere Meldepflichten und hohe Bußgelder mit sich: Wer zu spät, unvollständig oder fehlerhaft berichtet, muss mit Strafen von bis zu 50.000 Euro pro Fall rechnen (§ 18 KStTG). Für Anbieter aus Drittstaaten, die sich nicht registrieren, kann das im schlimmsten Fall sogar das Aus für ihre EU-Geschäfte bedeuten.
Das zeigt: Unternehmen sollten ihre Compliance-Prozesse jetzt auf den Prüfstand stellen. Neben den formalen Anforderungen tauchen viele Detailfragen auf – und nicht alles ist bisher eindeutig geregelt.
Diese Fragen sollten Unternehmen jetzt klären:
- Was ist meldepflichtig – und was nicht?
Die Abgrenzung meldepflichtiger Transaktionen ist oft nicht eindeutig. Besonders bei komplexen Geschäftsmodellen wie Verwahrung, Staking oder Tokenisierung herrscht Unsicherheit. Da der Gesetzgeber auf umfassende Transparenz abzielt, ist zu erwarten, dass auch neue oder hybride Modelle erfasst werden – was den Klärungsbedarf erhöht.
- Gibt es technische Hürden bei der Datenmeldung?
Die Meldedaten müssen in einem festgelegten elektronischen Format über eine spezielle Schnittstelle („DIP“) an das Bundeszentralamt für Steuern übermittelt werden. Eine einfache Upload-Funktion gibt es nicht. Viele Anbieter müssen daher ihre IT-Systeme anpassen oder externe Unterstützung einholen, um die technischen Vorgaben zu erfüllen.
Unsere Handlungsempfehlungen – diese Schritte sollten Unternehmen jetzt einleiten
Die DAC8-Richtlinie bringt einiges in Bewegung. Wer hier frühzeitig handelt, kann nicht nur Risiken minimieren, sondern auch die Grundlage für eine reibungslose Umsetzung schaffen. Denn klar ist: Die Anforderungen steigen, und der Abstimmungsbedarf mit den Behörden wird größer.
Was jetzt zählt:
- Systeme und Prozesse fit machen
Damit die geforderten Daten korrekt und effizient gemeldet werden können, müssen interne Abläufe und IT-Strukturen angepasst werden. Das betrifft sowohl die Datenerhebung als auch die Prüfung und Übermittlung.
- Identitätsprüfung im Griff haben
Die Nutzerdaten müssen nicht nur einmalig erfasst, sondern laufend aktuell gehalten werden. Wenn Nutzer nicht mitziehen, sind Maßnahmen wie Transaktionssperren vorgesehen – das sollte frühzeitig bedacht werden.
- Geschäftsprozesse neu denken
Die neuen Pflichten wirken sich direkt auf bestehende Abläufe aus. Eine frühzeitige Analyse hilft, Missverständnisse zu vermeiden und die Prozesse rechtssicher zu gestalten.