Eine Frau und ein Mann stellen orangenfarbene Warnhütchen um einen Baum, der auf einer Rasenfläche steht.

ESRS-Standards: Verschärfte Regeln für Nachhaltigkeitsberichte

Die finalen „European Sustainability Reporting Standards“ (ESRS) wurden veröffentlicht.

Es ist soweit: Nachdem sich Europäische Kommission, Europäischer Rat und EU-Parlament im Juni 2022 auf einen gemeinsamen Gesetzesentwurf geeinigt hatten, wurden jetzt die zwölf finalen Sektor-unabhängigen „European Sustainability Reporting Standards“ (ESRS) veröffentlicht, die zusammen die „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD) bilden. Sie läuten eine neue Ära der Nachhaltigkeitsberichterstattung ein, denn sie zielen darauf ab, nicht-finanzielle und finanzielle Berichterstattung gleichzustellen. Damit bringen sie die EU-weite Nachhaltigkeitsberichterstattung auf ein ganz neues Niveau. Die ESRS verschärfen die Regeln für die Berichterstattung zur Nachhaltigkeit drastisch, sodass fast alle Unternehmensbereiche und Unternehmensebenen betroffen sein werden. Von nun an muss ESG in die Unternehmensstrategie und in den operativen Betrieb integriert werden. Um nicht von ihren traditionellen Märkten ausgeschlossen zu werden, sollten Unternehmen schnellstmöglich beginnen, ihr Geschäft für die Zukunft zu rüsten.

CSRD betrifft rund 50.000 Unternehmen

Im Vergleich zur derzeitigen „Non-Financial Reporting Directive“ (NFRD), sind durch die CSRD deutlich mehr europäische und außereuropäische Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet. Alle Unternehmen, die an einer europäischen Börse gelistet sind, einschließlich kleiner und mittelständischer Unternehmen, müssen die ESRS befolgen. Darüber hinaus müssen nicht-börsennotierte EU-Unternehmen, die zwei der drei CSRD-relevanten Kriterien erfüllen, also mehr als 250 Mitarbeitende beschäftigen, einen Umsatz von mehr als 40 Mio. Euro und/oder eine Bilanzsumme von mehr als 20 Mio. Euro haben, einen ESRS-konformen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen. Somit betrifft die CSRD rund 50.000 Unternehmen und deckt etwas mehr als 75 Prozent des Umsatzes europäischer Unternehmen ab.

ESRS-konforme Nachhaltigkeitsberichte ab 2024

Die Corporate Sustainability Reporting Directive setzt voraus, dass Unternehmen ESG-Informationen entlang ihrer gesamten Wertschöpfungskette offenlegen. Daher müssen sich auch Unternehmen, die nicht direkt von der CSRD betroffen sind, mit dem Thema der Nachhaltigkeitsberichterstattung beschäftigen. Die ersten ESRS-konformen Nachhaltigkeitsberichte müssen im Jahr 2024 veröffentlicht werden. Dementsprechend sollte sich jedes von der CSRD betroffene Unternehmen die Frage stellen, ob es schon ausreichend auf die Umsetzung der neuen EU-Richtlinien vorbereitet ist.

Neue Themen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Zusätzlich zu allgemeinen Angaben erfordern die ESRS themenspezifische Offenlegungen in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance. Die allgemeinen Angaben folgen der Struktur der „Taskforce for climate-related financial dislcosure“ (TCFD) und des „International Sustainability Standard Board“ (ISSB). Sie umfassen Governance, Strategie und Management von Auswirkungen sowie Risiken und Chancen. Die themenspezifischen Standards wurden auf Bereiche ausgeweitet, mit denen nur wenige Unternehmen im Rahmen ihrer bisherigen Reportings in Berührung gekommen sind: Zusätzlich zu Themen wie Klimaanpassung und -abschwächung wird die Offenlegung von Aspekten wie Biodiversität und Kreislaufwirtschaft gefordert. Vielfältige soziale Themen, wie der Umgang mit Arbeitnehmenden („own workforce und workers in the value chain“) und die Zusammenarbeit mit lokalen Gemeinden, sind ebenfalls Teil der Social Standards der ESRS.  Darüber hinaus beschäftigt sich der Governance Standard der ESRS mit  der Offenlegung von internen Kontrollsystemen und Risikomanagementsystemen.

Diese erhebliche Ausweitung der Berichterstattung führt zur obligatorischen Offenlegung von mehr als 150 qualitativen und quantitativen Leistungsindikatoren (KPIs). Sie erfordern die Zusammenarbeit mit Stakeholdern in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette von Unternehmen.

Grundlagen zur Einhaltung der CSRD schaffen

Darüber hinaus verpflichten die ESRS die Unternehmen, ihr Reporting zum Thema Nachhaltigkeit als Teil des Lageberichts zu veröffentlichen, unabhängig von einem Externen prüfen zu lassen und die doppelte Wesentlichkeit („double materiality“) zu beachten. Aufgrund dieser umfangreichen und strengen Vorschriften werden viele Unternehmen durch die CSRD vor erhebliche Herausforderung gestellt. Die Unternehmen sollten also zügig handeln, um die Grundlagen zur Einhaltung der CSRD schnellstmöglich zu schaffen.

Um sicherzustellen, dass wir jedes Unternehmen auf dem Weg zur CSRD-konformen Nachhaltigkeitsberichterstattung umfassend unterstützen können, haben wir die Aktualisierungen der ersten ESRS-Entwürfe durchgehend verfolgt. Im Rahmen einer eingehenden Analyse dieser Aktualisierungen haben wir festgestellt, dass die Zahl der im Rahmen der Offenlegungspflicht erforderlichen Datenpunkte leicht reduziert wurde. Dennoch sind die Standards nicht weniger anspruchsvoll geworden.

Definition der doppelten Wesentlichkeit wurde aktualisiert

Die offensichtlichste Änderung betrifft die Struktur der Standards, da der ESRS „Governance, risk management and internal control“ nicht mehr separat ist, sondern in die übergreifenden Standards integriert wurde. Als Teil der neuesten ESRS wurde die Definition der doppelten Wesentlichkeit aktualisiert und ist nun an die Offenlegungsrahmen der ISSB und der „Global Reporting Initiative“ (GRI) angepasst. Außerdem wurden die Grundsätze für die Informationsqualität an die Merkmale des ISSB angepasst.

Die Gestaltung und die Implementierung eines wirksamen Prozesses für die Nachhaltigkeitsberichterstattung nehmen enorme Zeit und Ressourcen in Anspruch. Wir sind vorbereitet, uns gemeinsam mit Ihnen den Herausforderungen der CSRD zu stellen. Wir unterstützen Sie dabei, den Nachhaltigkeitswandel Ihres Unternehmens reibungslos zu gestalten. Dabei greifen wir auf die Erkenntnisse aus jahrelanger Erfahrung in der Beratung und Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung zurück. Unser Fünf-Phasen-Beratungsansatz wird Sie dabei unterstützen, die Corporate Sustainability Reporting Directive in Ihrer Organisation zu verankern und die damit verbundenen Chancen zu ergreifen – für mehr Nachhaltigkeit in Ihrer Organisation.