Steuertipp: Das geerbte Grundstück

Wie werden Nachlassverbindlichkeiten steuerlich behandelt? Ein Urteil gibt Aufschluss.

Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht. Das trifft sicher auch bei Testamenten zu, die die Erblasser:innen mit gutem Gewissen verfassen, um den Nachlass in ihrem Sinne zu regeln. Allerdings ist es Realität, dass Nachlassgerichte rechtlich nicht immer klar formulierte Testamente unterschiedlich auslegen und es dann zum Streit zwischen den Erbenden kommen kann.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte nun den Fall zu entscheiden, ob Ausgleichszahlungen aufgrund eines späteren Vergleichs der Erbenden als Nachlassverbindlichkeit zu berücksichtigen sind.

Nach dem Tod der Eltern kommt es zum Streit der Geschwister

Was war geschehen? Die Eltern von drei Brüdern hatten ein Ehegattentestament verfasst, nach dem die Mutter Alleinerbin nach ihrem verstorbenen Ehemann und die Brüder Schlusserben nach der Mutter sein sollten. Die Mutter wurde nach dem Tod des Vaters für das Familiengrundstück als Alleineigentümerin in das Grundbuch eingetragen. Später schenkte sie einem der Söhne (dem Kläger) das Grundstück und übertrug ein anderes Grundstück an die Geschwister. Nach dem Tod der Mutter legte das Nachlassgericht das Testament anders aus und es kam zum Streit zwischen den Geschwistern. Die Geschwister des Klägers wollten mangels zivilrechtlich wirksamer Übertragung einen Miteigentumsanteil an dem Grundstück rückübertragen haben. Um das Familiengrundstück behalten zu können, einigte sich der Kläger mit seinen Geschwistern schließlich auf einen Vergleich.

So hat der Bundesfinanzhof entschieden

Fraglich war nun die erbschaftsteuerliche Behandlung dieser Vergleichszahlung. Nachdem das Finanzgericht diese Zahlung zum Abzug zugelassen hat, stellte sich das Finanzamt hiermit nicht zufrieden und zog vor den BFH. Dieser hat mit Urteil vom 6. Mai 2021 (II R 24/19) entschieden, dass Zahlungen des beschenkten Klägers an seine Geschwister, damit diese ihm diese Schenkung nicht mehr streitig machen, zu den abzugsfähigen Nachlassverbindlichkeiten gehören. Sie stehen als Kosten unmittelbar im Zusammenhang mit der Erlangung des Erwerbs und mindern damit die Bereicherung. Zumindest steuerlich ist es dann noch mal gut gegangen.