Das Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom 11. November 2020 zur Kapitalertragsteuer bringt auch interessante Erkenntnisse für Fondsanleger mit sich.
Wer sehr alte, vor dem 1. Januar 2009 erworbene Fondsanteile verkauft, erhält den Teil des Wertzuwachses, der bis zum 31. Dezember 2017 aufgelaufen ist, bei Veräußerung steuerfrei. Sind bis zum selben Termin dagegen Verluste entstanden, so sind diese steuerlich nicht zu berücksichtigen.
Achten Sie auf Ihre Freibeträge
Der ab dem 1. Januar 2018 aufgetretene Wertzuwachs ist bei solchen Altanteilen pro Anleger bis 100.000 Euro steuerbefreit. Laut BMF soll die Bank darauf jedoch dennoch Kapitalertragssteuer einbehalten. Denn der Anleger könnte die 100.000 Euro bereits bei einem anderen Bankdepot ausgenutzt haben. Es ist somit wichtig, dass der Anleger diesen Teil des Veräußerungsgewinns unter Nutzung des Freibetrags von 100.000 Euro in der Steuererklärung zur Berichtigung der Kapitalertragsteuer erklärt. Ab dem 1. Januar 2018 bei Altanteilen auftretende Wertverluste können übrigens voll mit steuerpflichtigen Kapitalerträgen verrechnet werden, selbst wenn es im gleichen Jahr steuerbefreite Gewinne aus Altanteilen gab.
Prüfen Sie die Jahressteuerbescheinigung genau
Die Kunst besteht darin, die Bankunterlagen, insbesondere die Jahressteuerbescheinigung, richtig zu lesen. Beispielsweise hat ein Anleger zwei verschiedene Fondsanteile vor 2009 erworben. Seit dem 1. Januar 2018 ist der eine Fondsanteil um 10.000 Euro gestiegen, der andere um 10.000 Euro gefallen. Der Anleger veräußert beide Anteile. Außerdem hat er sonstige steuerpflichtige Kapitaleinkünfte von 10.000 Euro. Seine Bank weist in der Jahressteuerbescheinigung steuerpflichtige Kapitalerträge von 10.000 Euro aus und behält davon 25 Prozent Abgeltungsteuer zuzüglich Soli ein. Sie weist in der Jahressteuerbescheinigung „Gewinne aus der Veräußerung bestandsgeschützter Altanteile“ von 10.000 Euro aus. Der Anleger sollte diese durch Abgabe der Anlage KAP in der Steuererklärung geltend machen. Dann erhält er die Kapitalertragsteuer zurück. Und das, obwohl er im gleichen Jahr auch Verluste aus der Veräußerung bestandsgeschützter Altanteile von 10.000 Euro hatte.