In regelmäßigen Abständen veröffentlichen wir an dieser Stelle auch Steuertipps unserer Expert:innen. Das Spektrum reicht dabei von Erbschaftsangelegenheit über Sachleistungen wie Geschenkkörbe bis hin zu Anlagen in Kryptowährungen. Bislang sind rund 20 Steuertipps erschienen. Wir geben Ihnen einen Überblick:
- Gewinne mit Bitcoin sind steuerpflichtig. Das könnte sich durch ein neues Gesetz ändern. Unser Experte Andreas Patzner erklärt, was Steuerpflichtige, die in Bitcoins investiert haben, beachten sollten.
- Eigenheime können erbschaftsteuerfrei auf Eheleute oder Lebenspartner:innen übertragen werden. Bei der Übertragung an Kinder können bis zu 200 Quadratmeter begünstigt werden. Jürgen Lindauer, Director Tax, erläutert die nötigen Schritte.
- In einem weiteren Beitrag erklärt Andreas Patzner, dass die meisten Zinszahlungen unter das zu versteuernde Einkommen fallen – dies gilt zum Beispiel auch für Verzugs- oder Prozesszinsen.
- Sportlich geht es im Beitrag von Senior Manager Andre Eifler zu: Er erörtert, wie Sie mit Ihrer Steuererklärung weniger fürs Fitnessstudio bezahlen und was bei der Steuerfreigrenze für Sachleistungen zu beachten ist.
- Dieser Text dürfte Sie vor allem dann interessieren, wenn Sie ein Grundstück geerbt haben oder ein Erbe bevorsteht: Partner Jürgen Voigt beschreibt, wie Nachlassverbindlichkeiten steuerlich behandelt werden.
- Immobilienbesitzer erfahren im Text von Jürgen Lindauer, was beachtet werden sollte, wenn eine Wohnung unter Ortsniveau vermietet werden soll.
Außerdem erfahren Sie in unseren Steuertipps, wie es sich in der Steuererklärung bemerkbar macht, wenn der Firmenwagen in der Garage bleibt. Und unsere Fachleute erläutern, wie Kosten für die Renovierung eines Mietshauses abgesetzt werden können, wie das Familienheim steuerfrei an die Kinder vererbt werden kann und warum sich Anleger, die auf Goldzertifikate setzen, freuen können.
Eine Übersicht über alle bisher erschienenen Steuertipps finden Sie hier.
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