Keyfacts:
- Die USA haben die Maßnahmen zur Umsetzung einer globalen Mindeststeuer nie verabschiedet.
- Donald Trump will verhindern, dass andere Länder Besteuerungsrechte auf Gewinne von US-Unternehmen beanspruchen.
- Im Rahmen von Pillar 2 hat die OECD einen Safe Harbour eingeführt. Hiervon profitieren auch deutsche Unternehmen.
„Trump erlässt ohne Rücksicht auf Partner und Gepflogenheiten immer neue Verordnungen.“ Mir scheint, dieses Narrativ hat sich in der Öffentlichkeit und teils sogar bei einigen Steuerexpert:innen fest etabliert.
Ich rate daher dringend, lieber etwas genauer hinzuschauen, bevor wir aus den Maßnahmen des US-Präsidenten unsere Schlüsse ziehen. Das betrifft zum Beispiel die globale Mindeststeuer, auch bekannt als Pillar 2.
Seit Wochen höre ich hierzu immer wieder in den deutschen sowie internationalen Medien und sogar Fachkreisen, Trump sei mit Beginn seiner zweiten Präsidentschaft aus dieser globalen Mindeststeuer ausgestiegen – zum erheblichen Nachteil europäischer und auch deutscher Unternehmen.
Das ist aber nicht korrekt.
Zwar hat Donald Trump in seiner Verordnung vom 20. Januar 2025 zum Global Tax Deal der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) erklärt, dieser habe keine Gültigkeit in den USA. Tatsächlich haben die USA – auch wenn sie Mitglied im sogenannten Inclusive Framework der OECD sind und aktiv bei der Ausgestaltung der Regeln mitgewirkt haben – nie endgültig zugestimmt, die globale Mindeststeuer selbst umzusetzen. Der US-Kongress hat die Maßnahmen zur Umsetzung des Abkommens nie verabschiedet.
Ebenfalls wichtig zu wissen: Die USA haben längst eigene Regelungen für eine Mindestbesteuerung. Eine Anpassung an den Global Tax Deal der OECD wäre sehr komplex.
Trump fürchtet, US-Unternehmen würden benachteiligt
Was also will Trump mit seiner Verordnung zur Mindeststeuer erreichen? Es geht darum, zu verhindern, dass andere Länder Pillar 2 so umsetzen, dass sie – in seinen Augen – amerikanischen Unternehmen schaden könnten. Dabei geht es um die sogenannte Undertaxed Profits Rule (UTPR), also einen Teil von Pillar 2.
Die UTPR ist eine sogenannte Backstop-Lösung. Sie soll greifen, wenn ein Land, in dem die oberste Muttergesellschaft einer multinationalen Unternehmensgruppe sitzt, die Mindeststeuerregeln nicht umsetzt.
Die Regelung sieht vor, dass dann andere Länder eine Steuer für die niedrigbesteuerten Gewinne der Gruppe erheben dürfen, sodass mindestens 15 Prozent Steuern auf diese Gewinne gezahlt werden.
Das könnte dazu führen, dass ausländische Staaten Besteuerungsrechte auf Unternehmensgewinne beanspruchen, selbst wenn diese in den USA anfallen. Und das möchte der US-Präsident verhindern.
Mir ist klar, das scheint auf den ersten Blick sehr komplex – und sollte dennoch jedem bewusst sein, der Trumps Verordnung öffentlich einordnen und bewerten will.
Die Folgen für deutsche Unternehmen
Wichtig ist aus meiner Perspektive als Steuerberater vor allem: Trumps Verordnung hierzu hat keine direkten Auswirkungen auf deutsche Unternehmen.
Hinzu kommt: Im Rahmen der Umsetzung von Pillar 2 hat die OECD bereits Ende 2022 einen Safe Harbour eingeführt – eine Übergangsregelung, um Betroffenen mehr Zeit zur Anpassung an die komplexen neuen Regelungen zu geben. Konkret heißt das, dass Unternehmen bis 2027 ohnehin von der UTPR befreit werden können – und hieraus keine zusätzliche Besteuerung zu erwarten haben.
Hiervon profitieren amerikanische, aber auch deutsche Unternehmen.
Globale Mindeststeuer ist längst geltendes Recht in EU und Deutschland
Anders als vielerorts kolportiert, ist die globale Mindeststeuer also nicht tot. Vielmehr sind die übrigen Vorgaben längst in europäisches und nationales Recht eingegangen und müssen entsprechend umgesetzt werden.
Mein Plädoyer an dieser Stelle: In Zeiten von Populismus und Fake News sollten wir umso sorgfältiger hinschauen und uns lieber etwas mehr Zeit lassen beim Schlussfolgern und Interpretieren immer neuer Informationen.