Die Arbeitswelt unterzieht sich einem radikalen Wandel. Im Wettbewerb um Talente sollten sich Unternehmen neu aufstellen und attraktive und zukunftsgerichtete Arbeitsbedingungen schaffen.
Warum gerade Familienunternehmen spannend für Arbeitnehmende sind, welche Maßnahmen dabei helfen, die Zufriedenheit der Mitarbeitenden zu erhöhen und wie die Rechtssicherheit bei International Remote Work gelingt – das haben unsere New-Work-Expert:innen in ihren Beiträgen aufbereitet.
Familienunternehmen als Vorbild für eine attraktive Arbeitskultur
Angesichts eines Arbeitskräftemangels ist es für HR-Abteilungen von Unternehmen strategisch wichtiger denn je, in einen kontinuierlichen Dialog mit den Mitarbeitenden zu treten. Die Angestellten wünschen sich eine stärkere Betonung von Werten und erwarten einen individuellen und kontinuierlichen Entwicklungsdialog.
Hier können familiengeführte Unternehmen ihre besonderen Vorteile ausspielen und Top-Bewerber:innen anziehen, meint unsere Personalvorständin Dr. Vera-Carina Elter. Eine sinnstiftende Unternehmenskultur, die durch starke, nachhaltige Werte der jeweiligen Inhaberfamilie und deren Engagement für Gesellschaft und Umwelt getragen wird, gilt seit Langem als Schlüsselfaktor für erfolgreiche Familienunternehmen.
Trend oder Zukunft: Der Wunsch nach Teilzeitarbeit in Unternehmen
Mehr Zeit für Hobbys, für Freunde und die Familie oder einfach nur zum Ausspannen – das wünschen sich viele Arbeitnehmer:innen in Deutschland. Sie würden dafür gerne ihre Arbeitszeit reduzieren und ein alternatives Teilzeitarbeitsmodell, beispielsweise eine Vier-Tage-Woche, begrüßen.
Arbeitsrechtsexpertin Kathrin Brügger, KPMG Law, spricht im Interview darüber, wie sie die Entwicklung hin zur Vier-Tage-Woche in der Arbeitswelt einschätzt und welche Alternativen es für Arbeitgeber und Arbeitnehmer:innen darüber hinaus gibt.
Podcast: Effektive Maßnahmen zur Mitarbeitenden-Bindung
Darauf kommt es an, um Mitarbeitende im Unternehmen zu halten: Im Podcast erläutert unser Experte Sascha Glemser gemeinsam mit Michael Jetten von der Ultimate Kronos Group (UKG), einem Anbieter von HR-Lösungen, vier effektive Wege, um die Zufriedenheit im Unternehmen zu steigern. Im Gespräch mit Moderatorin Karina Wolfsdorff diskutieren sie, was eine erfolgreiche Employee Experience ausmacht, wie sie implementiert werden kann und welche Technologien dabei unverzichtbar sind.
International Remote Work: Wie gelingt die rechtssichere Umsetzung?
Inzwischen geht es beim mobilen Arbeiten häufig nicht mehr nur darum, einige Tage im Homeoffice arbeiten zu können. Viele Arbeitnehmer:innen möchten zunehmend auch aus dem Ausland arbeiten, also remote über Ländergrenzen hinweg, sei es aus dem Ferienhaus oder bei der Familie im Heimatland.
Die Herausforderung besteht darin, dabei alle relevanten Rechtsgebiete auf dem Schirm zu haben. Es gilt, transparente, flexible Rahmenbedingungen, Richtlinien und Prozesse zu definieren, die ein attraktives Remote-Working-Angebot ermöglichen, zugleich den administrativen Aufwand für das umsetzende Unternehmen zu reduzieren und die rechtlichen Risiken zu adressieren. Wie das funktioniert, weiß unser Experte Ingo Todesco.
Co-Working: Das bringen flexible Arbeitsplätze im ländlichen Raum
In Großstädten wie Berlin, Frankfurt, Köln oder München haben sich mittlerweile viele Co-Working-Angebote etabliert. Damit sind die Potenziale des Konzepts aber bei Weitem nicht ausgeschöpft. Es lohnt sich, Co-Working auch in kleineren Orten, in ländlichen Regionen oder Speckgürteln von größeren Städten einzurichten.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nicht zuhause arbeiten können, aber einen weiten Weg zur Arbeit haben, finden so in relativer Nähe zum Wohnort eine neue Möglichkeit zu arbeiten. Dies reduziert Pendelzeiten. So haben die Menschen mehr Zeit für Familie, Freunde und Erholung. Zudem sinkt der CO2-Ausstoß. Wie Co-Working darüber hinaus auch noch zur Regionalentwicklung beiträgt, erörtert unsere Expertin Anna Richter.
Neues Arbeitszeitenurteil ist nicht das Ende der Vertrauensarbeitszeit
Arbeitgeber sind nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs verpflichtet, ein System einzuführen bzw. zu unterhalten, mit dem die Arbeitnehmer:innen die geleistete Arbeitszeit erfassen können. Das Arbeitszeitenurteil ist jedoch nicht das Ende der Vertrauensarbeitszeit, meint Dr. Stefan Middendorf, Arbeitsrechtsexperte bei KPMG Law.