Wassereimer mit Löchern

3 Gründe, warum steuerliche Altlasten den Kaufpreis treiben

Unternehmenskäufer übernehmen häufig Kosten, die eigentlich der Verkäufer tragen muss.

Nach einer wahren Begebenheit

Es war eine der größten Übernahmen des Dax-Konzerns, dessen Namen ich natürlich nicht nenne. Der Kaufvertrag viele hundert Seiten stark, der Preis: im Milliardenbereich. Insgesamt eine Erfolgsgeschichte.

Als ich aber fragte, wie die Rechte und Pflichten aus dem Kaufvertrag nachgehalten werden, bekam ich eine Antwort, die mich erstaunte: Die Steuerreferentin habe drei Ordner mit größeren Übernahmen auf einem kleinen Schrank gegenüber ihrem Schreibtisch stehen und blättere ab und zu durch, ob noch Verpflichtungen des Verkäufers bestünden.

Mag sein, dass das funktioniert. Wahrscheinlicher aber ist, dass dadurch reichlich Geld verschenkt wird.

Dabei wurde im genannten Fall eigentlich alles richtig gemacht, zumindest während der Übernahme. In den Kaufvertrag wurden Garantien und Steuerklauseln reinverhandelt. Die sahen vor, dass für Steuerversäumnisse aus Vorkaufzeiten der Verkäufer aufkommt. Mit dieser Altlastenregelung war der Käufer dem Grunde nach gut vor Steuerrisiken der Vergangenheit geschützt.

Drei Gründe, Grund #1: Mangelndes Bewusstsein

Sie denken, nicht so wild, um wie viel Geld kann es dabei schon gehen? Damit stehen Sie nicht allein da. Teilweise mangelndes Bewusstsein (vor allem auch außerhalb der Steuerabteilung) für den Wert, der auf dem Spiel steht, ist der erste Grund, warum Unternehmen Verkäufergarantien und -verpflichtungen nur unsystematisch nachhalten.

Dabei kann sich die Summe über die Jahre auf ein bis drei Prozent des Kaufpreises belaufen. Bei größeren Übernahmen sind das Summen, welche die Kosten für ein systematisches Vertragsmanagement rechtfertigen. Je höher das Steuerrisiko des übernommenen Unternehmens, desto größer der Betrag.

Ich kenne Klauseln, die auf mehr als zehn Seiten allein die Verfahrensweise hinsichtlich der relevanten Steuerrisiken festlegen. Wenn diese eintreten, treiben sie gewissermaßen die Kosten für das Investment im Nachhinein deutlich in die Höhe. Und dennoch haben mir schon häufiger Investoren gesagt, sie hätten sich darum noch nie so richtig gekümmert.

Grund #2: Strukturelle Überforderung

Was auf das nächste Problem verweist: Bei vielen Unternehmensübernahmen kommt es im Anschluss zu einem Integrationsprozess und damit verbunden zu Veränderungen in den Strukturen und Zuständigkeiten sowie zu Personalwechseln. Wenn ausländische Niederlassungen hinzukommen, potenziert sich das Problem. Die Herausforderung besteht darin rechtzeitig zu wissen, wann und wo gerade bei Tochterunternehmen im Ausland die Steuerbescheide landen.

Beispiel: Der italienischen Tochtergesellschaft des aufgekauften Unternehmens steht eine Betriebsprüfung ins Haus. Um keine Form- und Verfahrensfehler zu begehen, muss dies binnen kurzer Frist dem Voreigentümer mitgeteilt werden. Andernfalls verfallen schlimmstenfalls die Ansprüche, die sich eventuell aus der Prüfung ergeben. Der Käufer zahlt, obwohl der Verkäufer die Forderungen hätte tragen müssen.

Grund #3: Unterschätzter Zeitrahmen

Das Beispiel Betriebsprüfung zeigt einen weiteren relevanten Faktor: Die Dauer der Ansprüche ist beachtlich. Für viele andere Themen gelten deutlich kürzere Verjährungsfristen, bei Steuerthemen sind es häufig sieben und mehr Jahre. Wer weiß dann noch, wer genau im Thema und vielleicht damals bei der Due Diligence und der Vertragsverhandlung dabei war?

Da hilft dann auch die beste Steuerreferentin, die die Ordner auf ihrem Schrank im Griff hat, nur bedingt. Denn in der Zwischenzeit sind viele der Verantwortlichen nicht mehr zu erreichen und die neuen sich der Aufgaben nicht immer bewusst. Und sie selbst muss ja von z. B. einer Betriebsprüfung überhaupt erst erfahren, damit sie handeln kann. Außerdem kann die Referentin längst auf einen anderen Posten vorgerückt sein oder sich einer anderen Firma angeschlossen haben. Vielleicht ist sie auch unverhofft krank ausgefallen.

Lösung: systematisches Vorgehen

Wer diese Risiken vermeiden möchte, sollte auf einen systemischen Ansatz und die Implementierung entsprechender Instrumente setzen. Welche Verpflichtungen und Ansprüche bestehen? Welche Fristen gelten? Welchen Stellen sind zuständig? Wie wird die Verantwortungsweitergabe bei Personalwechsel garantiert? Wer ist der Ansprechpartner auf Verkäuferseite?

Ein adäquates Steuer-Compliance-Management-System (Tax CMS), automatisiert und operationalisiert den Prozess, der im Vertrag zu Grunde gelegt ist, hält all dies nach, verschickt automatische Abfragen, gibt Hinweise auf die nächsten Verfahrensschritte und hält sogar die Vordrucke bereit, um Meldungen zu beschleunigen. Und spart damit bares Geld. Damit sich die Übernahme auch wirklich lohnt wie gedacht und nicht zu Kostenfalle wird.

Ihre Rechte und Pflichten aus Unternehmenskaufverträgen (Share Purchase Agreement) können Sie mit unserem SPA-Tracker im Blick behalten.