Drei Arten von nachhaltigen Aktivitäten
Als nachhaltig werden von der EU Taxonomie dabei einerseits wirtschaftliche Tätigkeiten eingestuft, die – wie etwa emissionsfreie Energieerzeugung – direkt zur Erfüllung von EU-Umweltzielen beitragen. Zusätzlich hat die EU die Kategorien Enabling- und Transition-Aktivitäten eingeführt:
Enabling-Aktivitäten unterstützen dabei, eines der Umweltziele zu erreichen. Ein Beispiel sind Datenservices zur Optimierung der Steuerung erneuerbarer Energiequellen und Netze. Für diese Kategorie gelten strenge Zusatzanforderungen.
Bei Transition-Aktivitäten handelt es sich um Tätigkeiten, für die es bisher noch keine CO2-arme Alternative gibt, die aber den Übergang in eine klimaneutrale Wirtschaft unterstützen. In der Kategorie werden nur Tätigkeiten anerkannt, die auf das Umweltziel „Klimaschutz“ einzahlen. Auch hier gelten strenge Zusatzanforderungen.
Berichtspflicht für Großunternehmen und Finanzprodukte
Wer gemäß der Taxonomie nachhaltig ist, muss das unter Umständen auch kommunizieren.
Dazu verpflichtet sind große kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Arbeitnehmern im Rahmen ihrer nichtfinanziellen Erklärungen. Ab den Berichten für das Geschäftsjahr 2021 sollen sie angeben, wie hoch der prozentuale Anteil ihrer nachhaltigen Aktivitäten am Umsatz, an den Investitionen und an den Betriebskosten ist.
Transparenzanforderungen gelten auch für Finanzprodukte, die als ökologisch vermarktet werden. Je nachdem zu welchem Grad ein Produkt die Nachhaltigkeitskriterien der Taxonomie erfüllt, kann es ein Label verwenden, das es als überwiegend oder teilweise grün ausweist. Anbieter, die ihre Produkte nicht an diesen Nachhaltigkeitskriterien messen, sind gehalten, dies in einer Erklärung zu begründen.
Es gibt keine Vorschrift, nicht-umweltfreundliche Tätigkeiten und Anlageprodukte zu kennzeichnen. Die Bedeutung von Nachhaltigkeit für Stakeholder wächst jedoch stetig. Deswegen ist davon auszugehen, dass taxonomiekonforme Unternehmen und Kapitalanlagen es in Zukunft deutlich leichter haben werden, Investoren anzuziehen. Zumal als Teil des „Aktionsplans zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums“ weitere Maßnahmen geplant sind, um Kapital zunehmend in nachhaltige Investitionen zu lenken.
Fazit
Grün oder nicht? Die EU-Taxonomie macht die Nachhaltigkeit von wirtschaftlichen Tätigkeiten und von Finanzprodukten messbar.
Das Klassifikationssystem, das ab Ende 2021 in Kraft tritt, wird voraussichtlich nachhaltige Unternehmen und Anlagen für Investoren sehr viel interessanter machen.
Deshalb sollten Top-Entscheider sich schon jetzt mit der Tragweite der Regelung auseinandersetzen – um ihre Portfolios und Geschäftsmodelle vor diesem Hintergrund zu überdenken.
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