Kleiner Rotor an einer Windmühle

EU-Taxonomie: Nachhaltigkeit ausweisen

Das sollten Unternehmen über das Klassifikationssystem wissen.

Grüne Investments, grüne Geschäftsmodelle und ein grüner Wiederaufbau Europas: Nachhaltigkeit steht derzeit unter dem Oberbegriff ESG in Wirtschaft und Politik weit oben auf der Agenda. Jetzt kommt die EU Taxonomie dazu.

Doch ich erlebe oft, dass Firmen unklar ist, wie darüber befunden wird, ob eine Tätigkeit oder eine Organisation nachhaltig ist und was das für die Praxis bedeutet.

Insbesondere über die Funktionsweise der EU Taxonomie herrscht nicht selten Verwirrung. Dabei ist es für Unternehmen zentral, sie zu kennen, um für Investoren nicht unattraktiver zu werden.

Wie die EU Taxonomie funktioniert

Das Regelwerk ist ein Klassifikationssystem, das Anlegern dabei helfen soll, grüne Investments zu erkennen. Sie ist zentraler Bestandteil des „Aktionsplans für ein nachhaltiges Finanzwesen“, den die Europäische Union erstmals im März 2018 vorgestellt hat und der in der jetzigen Form auf alle ab dem 1. Januar 2022 veröffentlichten Berichte angewendet werden soll.

Mit dem Vorhaben will die EU Kapitalströme in ökologisch nachhaltige wirtschaftliche Aktivitäten lenken. Das Kriterium der Nachhaltigkeit ist dabei eng an die sechs EU-Umweltziele geknüpft:

  • Klimaschutz
  • Anpassung an den Klimawandel
  • nachhaltige Nutzung und Schutz der Wasser- und Meeresressourcen
  • Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
  • Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
  • Schutz und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme

Damit eine ökonomische Tätigkeit als nachhaltig gelten kann, muss sie vier Kriterien erfüllen:

  1. Sie leistet einen substanziellen Beitrag zu mindestens einem der Umweltziele.
  2. Sie fügt keinem der anderen Umweltziele erheblichen Schaden zu.
  3. Sie ist im Einklang mit Mindestanforderungen in den Bereichen Arbeitsstandards und Menschenrechte.
  4. Sie erfüllt die durch die EU-Kommission vorgegebenen Technical Screening Criteria – das sind quantitative und qualitative Kriterien wie etwa Schwellenwerte, anhand derer die ökologische Nachhaltigkeit von Aktivitäten festgelegt wird.

Drei Arten von nachhaltigen Aktivitäten

Als nachhaltig werden von der EU Taxonomie dabei einerseits wirtschaftliche Tätigkeiten eingestuft, die – wie etwa emissionsfreie Energieerzeugung – direkt zur Erfüllung von EU-Umweltzielen beitragen. Zusätzlich hat die EU die Kategorien Enabling- und Transition-Aktivitäten eingeführt:

Enabling-Aktivitäten unterstützen dabei, eines der Umweltziele zu erreichen. Ein Beispiel sind Datenservices zur Optimierung der Steuerung erneuerbarer Energiequellen und Netze. Für diese Kategorie gelten strenge Zusatzanforderungen.

Bei Transition-Aktivitäten handelt es sich um Tätigkeiten, für die es bisher noch keine CO2-arme Alternative gibt, die aber den Übergang in eine klimaneutrale Wirtschaft unterstützen. In der Kategorie werden nur Tätigkeiten anerkannt, die auf das Umweltziel „Klimaschutz“ einzahlen. Auch hier gelten strenge Zusatzanforderungen.

Berichtspflicht für Großunternehmen und Finanzprodukte

Wer gemäß der Taxonomie nachhaltig ist, muss das unter Umständen auch kommunizieren.

Dazu verpflichtet sind große kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Arbeitnehmern im Rahmen ihrer nichtfinanziellen Erklärungen. Ab den Berichten für das Geschäftsjahr 2021 sollen sie angeben, wie hoch der prozentuale Anteil ihrer nachhaltigen Aktivitäten am Umsatz, an den Investitionen und an den Betriebskosten ist.

Transparenzanforderungen gelten auch für Finanzprodukte, die als ökologisch vermarktet werden. Je nachdem zu welchem Grad ein Produkt die Nachhaltigkeitskriterien der Taxonomie erfüllt, kann es ein Label verwenden, das es als überwiegend oder teilweise grün ausweist. Anbieter, die ihre Produkte nicht an diesen Nachhaltigkeitskriterien messen, sind gehalten, dies in einer Erklärung zu begründen.

Es gibt keine Vorschrift, nicht-umweltfreundliche Tätigkeiten und Anlageprodukte zu kennzeichnen. Die Bedeutung von Nachhaltigkeit für Stakeholder wächst jedoch stetig. Deswegen ist davon auszugehen, dass taxonomiekonforme Unternehmen und Kapitalanlagen es in Zukunft deutlich leichter haben werden, Investoren anzuziehen. Zumal als Teil des „Aktionsplans zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums“ weitere Maßnahmen geplant sind, um Kapital zunehmend in nachhaltige Investitionen zu lenken.

Fazit

Grün oder nicht? Die EU-Taxonomie macht die Nachhaltigkeit von wirtschaftlichen Tätigkeiten und von Finanzprodukten messbar.

Das Klassifikationssystem, das ab Ende 2021 in Kraft tritt, wird voraussichtlich nachhaltige Unternehmen und Anlagen für Investoren sehr viel interessanter machen.

Deshalb sollten Top-Entscheider sich schon jetzt mit der Tragweite der Regelung auseinandersetzen – um ihre Portfolios und Geschäftsmodelle vor diesem Hintergrund zu überdenken.

Neues schafft, wer Neues denkt. Abonnieren Sie KPMG Klardenker. Erhalten Sie etwa alle vier Wochen Einschätzungen zu den neusten Branchentrends im Newsletter. Jetzt anmelden.

KPMG Gewerbesteuer-Monitor