„Natürlich dürfen Mitarbeitende auch im Ausland im Homeoffice arbeiten.“ Dieser Satz macht Arbeitgeber im Vorstellungsgespräch besonders attraktiv und ist daher ein wichtiger Faktor im Ringen um die besten Fachkräfte.
Dementsprechend bemühen sich viele Unternehmen, dauerhaftes Homeoffice auch außerhalb Deutschlands zu ermöglichen. Damit hiervon aber alle profitieren, sollten sie auch die Rechtslage genau beachten, insbesondere bezogen auf die Steuer. Denn das Thema ist relativ neu und in den meisten Gesetzen nicht explizit erwähnt. Gleichzeitig müssen nicht nur die deutschen, sondern auch die Gesetze des jeweiligen Auslands berücksichtigt werden, damit es nicht zu einer Steuerpflicht im Ausland kommt oder Steuern nicht im Zweifel doppelt erhoben werden.
Dies droht vor allem bei der Frage, ob der Arbeitnehmer mit dem Homeoffice im anderen Land eine Betriebsstätte für seinen Arbeitgeber begründet. Der deutsche Staat beantwortet dies für die meisten Fälle klar mit „nein“ und orientiert sich damit erfreulicherweise an der Lebensrealität der Arbeitnehmer:innen, die Flexibilität und Mobilität mehr denn je schätzen.
Dementsprechend stellte die deutsche Finanzverwaltung Anfang 2024 klar, mit der regelmäßigen Tätigkeit der Beschäftigten im häuslichen Homeoffice begründe ein Unternehmen in der Regel keine Betriebsstätte, selbst wenn es Kosten übernehme oder keinen anderen Arbeitsplatz zur Verfügung stelle. Schon für Arbeitnehmer mit Leitungsfunktion schränkt die deutsche Finanzverwaltung diese klare Regelung allerdings wieder ein und schafft damit Rechtsunsicherheit.
Homeoffice im Ausland: Flickenteppich steuerlicher Regelungen
Ebenso wenig eindeutig sind die Regelungen auf Ebene der OECD und der übrigen europäischen Länder. Hier droht daher die Gefahr, dass ausländische Behörden den Homeoffice-Arbeitsplatz im Nachbarland eben doch für eine Betriebsstätte halten und dementsprechend Steuern erheben.
Ich finde es sehr bedauerlich, dass hier bislang keine international einheitliche Steuer-Regelung fürs Homeoffice in einem anderen Land gefunden werden konnte. Denn natürlich lässt sich das Thema nicht auf nationaler Ebene oder in einzelnen Doppelbesteuerungsabkommen angehen. Gleichzeitig führen die unterschiedlichen Partikularinteressen der Länder aber dazu, dass eine einheitliche Regelung für Homeoffice-Tätigkeit im Ausland auch künftig nicht in Sicht ist. Kurzum: Momentan haben wir in Europa einen Flickenteppich verschiedener Steuer-Regelungen, die erhebliche Rechtsunsicherheit schaffen.
Sollten Unternehmen auf Homeoffice im Ausland verzichten?
Was ist also die Konsequenz für Unternehmen? Sollten sie außerhalb Deutschlands das Arbeiten von zuhause aus verbieten? Tatsächlich empfehle ich, trotz der Unsicherheit nicht generell auf Homeoffice im Ausland zu verzichten. Die Risiken sind beherrschbar: Solange Sie die Rechtsentwicklungen in den jeweiligen Staaten genau verfolgen und alle Compliance-Gebiete im Blick behalten, überwiegen die Vorteile. Und Ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen werden es Ihnen danken.
Außerdem gibt es Grund zu Hoffnung: Der deutsche Staat orientiert sich mit seiner Regelung an der Lebenswirklichkeit der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen und an ihrem Bedürfnis nach Homeoffice. Eventuell motiviert und inspiriert dies andere Länder, hier auch selbst steuerlich nachzubessern.